Verpachten Sie eine Fläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen, sollten Sie im Vertrag eine Rückbausicherung aufnehmen. Unser Experte erklärt, wie hoch diese sein sollte und was Sie beachten müssen.
Ich möchte eine Fläche für Freiflächenphotovoltaik verpachten. Wie hoch sollte die im Pachtvertrag festgelegte Rückbauabsicherung sein?
Antwort:
Wie hoch die Rückbauabsicherung ausfallen muss, kann man nicht pauschal beantworten. Wichtig ist, dass die Absicherung insolvenzsicher erfolgt, z. B. über eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines Kreditinstituts.
Zudem ist es entscheidend, die Höhe der Absicherung wegen der sehr langen Vertragslaufzeiten von bis zu 30 Jahren nach gewissen Zeitabständen objektiv überprüfen zu lassen.
Die Kosten für den Rückbau und etwaige Restwerte der verbauten Materialien können sich in dieser Zeit schließlich erheblich verändern. Bei aktuellen Vertragsabschlüssen werden üblicherweise Beträge zwischen 5.000 und 10.000 € pro Hektar mit PV-Anlagen bebauter Fläche vereinbart. Teilweise wird die Bürgschaftshöhe auch auf die installierte Leistung in kWp abgestellt.
Es ist übrigens nicht zu beanstanden, wenn der Pächter eine Rückbaubürgschaft, die er im Rahmen der Genehmigung der Anlage für die öffentliche Hand bereitstellen musste, auf die vertragliche Bürgschaft anrechnet. Ist die im Pachtvertrag vereinbarte Rückbausicherung höher als die behördlich geforderte, muss die Differenz nachgesichert werden. Der Pächter muss zudem nachweisen, dass die Bürgschaft gegenüber der öffentlichen Hand auch tatsächlich gestellt wurde.
Unser Experte:
Rechtsanwalt Mandus Fahje, Schwerin
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Ich möchte eine Fläche für Freiflächenphotovoltaik verpachten. Wie hoch sollte die im Pachtvertrag festgelegte Rückbauabsicherung sein?
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Wie hoch die Rückbauabsicherung ausfallen muss, kann man nicht pauschal beantworten. Wichtig ist, dass die Absicherung insolvenzsicher erfolgt, z. B. über eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines Kreditinstituts.
Zudem ist es entscheidend, die Höhe der Absicherung wegen der sehr langen Vertragslaufzeiten von bis zu 30 Jahren nach gewissen Zeitabständen objektiv überprüfen zu lassen.
Die Kosten für den Rückbau und etwaige Restwerte der verbauten Materialien können sich in dieser Zeit schließlich erheblich verändern. Bei aktuellen Vertragsabschlüssen werden üblicherweise Beträge zwischen 5.000 und 10.000 € pro Hektar mit PV-Anlagen bebauter Fläche vereinbart. Teilweise wird die Bürgschaftshöhe auch auf die installierte Leistung in kWp abgestellt.
Es ist übrigens nicht zu beanstanden, wenn der Pächter eine Rückbaubürgschaft, die er im Rahmen der Genehmigung der Anlage für die öffentliche Hand bereitstellen musste, auf die vertragliche Bürgschaft anrechnet. Ist die im Pachtvertrag vereinbarte Rückbausicherung höher als die behördlich geforderte, muss die Differenz nachgesichert werden. Der Pächter muss zudem nachweisen, dass die Bürgschaft gegenüber der öffentlichen Hand auch tatsächlich gestellt wurde.