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Erneuerbare Energien

Soviel Fläche verbrauchen Solaranlagen und Windräder auf dem Feld

Die Bundesregierung hat vom Umweltbundesamt ermitteln lassen, wieviel Agrarland für Freiflächensolaranlagen und Windräder verbraucht wird. Und wie steht es um den Ausgleich?

Lesezeit: 3 Minuten

Einem Bericht des Bundesumweltamts zufolge betrug die Ende 2021 durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen beanspruchte Fläche insgesamt rund 32.000 ha. Darauf bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur „Flächeninanspruchnahme durch sogenannte erneuerbare Energien.“

Zu der Frage, wie viel Freifläche konkret und in absoluten Zahlen durch den Ausbau der Windenergie an Land in Anspruch genommen wurde, lägen der Bundesregierung keine belastbaren Zahlen vor, heißt es weiter.

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Zum Thema Ausgleich für die durch den Ausbau verbrauchten Flächen führt die Regierung aus, hinsichtlich des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes seien Eingriffe nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorrangig zu vermeiden. Sofern das nicht möglich sei, seien die Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.

Hintergrund und Zielkonflikt

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, vermeintliche Klimaschutzziele zu erreichen und unabhängig von fossilen Energieimporten zu werden. Dazu soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 46,2 % im Jahr 2022 bis 2030 auf mindestens 80 % gesteigert werden. Die Bundesregierung sieht sich daher unter anderem veranlasst, für Windindustrie- und Photovoltaikanlagen mehr Fläche bereitzustellen.

Die Bundesregierung verfolgt gleichzeitig das Ziel, die Flächeninanspruchnahme zu reduzieren. So will sie in mehreren Zwischenschritten den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2050 auf „Netto-Null“ zurückführen.

Die steigenden Flächenverbräuche durch Windindustrie- und Photovoltaikanlagen ziehen jedoch auch viele Umweltschädigungen und auch visuell-ästhetische Probleme nach sich, so die Regierung weiter. „Die Forschung muss darauf ausgerichtet sein, diesen Schaden und alle Auswirkungen auf die Umwelt, die die erneuerbare Energieproduktion haben könnte, wie visuelle Verschmutzung und Lärmbelästigung oder das Vorkommen von potenziell gesundheitsgefährdenden Substanzen zu minimieren und wenn möglich zu vermeiden“, sagte eine Delegation der Regierung in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates.

UBA sollte Flächenverbrauch ermitteln

Mit der Flächeninanspruchnahme von Photovoltaik-(PV-)Freiflächenanlagen hat sich das Umweltbundesamt in einem Bericht eingehend auseinandergesetzt. Demnach beträgt die Ende 2021 durch PV-Freiflächenanlagen beanspruchte Fläche insgesamt rund 32.000 ha. Davon entfallen 11.460 ha auf Konversionsflächen, 9.600 ha auf Ackerflächen und 2.440 ha auf Randstreifen an Verkehrswegen.

Anlagen auf bestehendem Grünland belegen rund 1.060 ha. Weiterhin sind 3.380 ha Gewerbe- und Industriegebiete (mit Bebauungsplan vor 2010) mit Freiflächenanlagen belegt. Die restlichen 4.060 ha entfallen auf verschiedene sonstige Flächen. In diesen Zahlen zur Flächeninanspruchnahme von Freiflächenanlagen sind auch Flächen mit Doppelnutzung enthalten.

Und der Flächenverbrauch durch Windräder?

Zu der Frage, wie viel Freifläche konkret und in absoluten Zahlen durch den Ausbau der Windenergie an Land in Anspruch genommen wurde, liegen der Bundesregierung keine belastbaren Zahlen vor. Der kumulierte Anlagenbestand zum Ende des 1. Halbjahr 2023 umfasste etwa 29.500 Windenergieanlagen (Statistiken der Bundesnetzagentur ausgewählter erneuerbarer Energieträger zur Stromerzeugung – Juni 2023).

Flächen werden durch Fundament, Kranstellfläche und Zuwegung in Anspruch genommen. Eine Datenerhebung der Fachagentur Wind ergab, dass speziell bei Windenergieanlagen im Wald etwa 0,05 ha durch das Fundament und 0,15 ha für die Kranstellfläche bei Windenergieanlagen im Wald dauerhaft freizuhalten sind. Hinzu kommt die Inanspruchnahme für die Zuwegung, welche sehr unterschiedlich sein kann.

Im Schnitt ergab sich bei Windenergieanlagen im Wald eine Inanspruchnahme von 0,46 ha je Windenergieanlage. Für Windenergieanlagen außerhalb von Waldgebieten liegen keine Zahlen vor, im Offenland ist jedoch eher von einer etwas geringeren Flächeninanspruchnahme auszugehen.

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