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topplus Förderung Heizungen

Welche Förderung kommt für Wärmepumpe, Holzheizung und Co. ab 2024?

Seit letztem Herbst ist klar, welche Heizung wann ausgetauscht werden muss - aber nur ganz grob, welche Förderung es ab 1.1.24 dafür gibt. Jetzt hat der Bundestag die Förderdetails abgesegnet.

Lesezeit: 5 Minuten

Dieser Artikel erschien zuerst im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.

Trotz Haushaltssperre hat der Haushaltsausschuss des Bundestages am 17. November die Richtlinie zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ beschlossen. Sie soll alle Details klären, nachdem seit September nur grob klar war, wie der Austausch einer alten gegen eine neue, mit erneuerbaren Energien betriebene Heizung künftig gefördert werden soll. Die Richtlinie gibt zwar die Regeln schon ab nächstem Monat vor, ist aber bisher weder veröffentlicht, noch in Kraft. Das geschieht frühestens, wenn der Bundes­haushalts beschlossen ist.

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Die Tabelle unten zeigt die Fördersätze, die die Richtlinie für die verschiedenen Maßnahmen vorsieht:

  • Für Erneuerbare-Energien-Heizungen gibt es einen Zuschuss von 30 % der förderfähigen Kosten.

  • Einen „Klimageschwindigkeits-­Bonus“ von maximal 25 % erhält, wer in einer selbst genutzten Wohnung eine intakte Öl-, Kohle- oder Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung gegen eine neue Heizung austauscht. Für vermietete Wohnungen gibt es den Zuschuss nur so lange, bis das dafür vorgesehene Sonderbudget von 2 Mrd. € aus­geschöpft ist. Der Bonus beträgt 2024: 25 %, 2025 und 2026: 20 %, 2027 und 2028: 15 % und schmilzt danach auf null ab 2037 ab.

  • Der bestehende Bonus von 5 % für die Nutzung von natürlichen Kältemitteln oder Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme bei Wärmepumpen bleibt erhalten.

  • Für Biomasseheizungen mit Staubemissionen von max. 2,5 mg/m³ wird zusätzlich ein Zuschlag von pauschal 2.500 € gewährt.

  • Biomasseheizungen müssen nur noch dann mit einer Wärmepumpe, mit Solarthermie oder elektrischer Warmwasserbereitung mit PV kombiniert werden, wenn der Klimageschwindigkeits-Bonus genutzt werden soll.

Einkommensbonus für Landwirte?

  • Liegt die Summe der zu versteuernden Jahreseinkommen aller Mitglieder eines Haushaltes unter 40.000 €, gibt es beim Einbau der Heizung in eine selbst genutzte Wohnung einen zusätzlichen Bonus von 30 %. Davon werden jedoch die wenigsten Landwirtsfamilien profitieren. „Das Einkommen aller Haushaltsmitglieder inklusive der Einkünfte aus dem Betrieb wird in der Regel die Grenze von 40.000 € pro Jahr überschreiten“, weiß Energieberater Elmar Brügger von der Landwirtschaftskammer NRW.

  • Insgesamt beträgt die Förderung maximal 70 % der förderfähigen Kosten für selbst genutzte Wohnungen und 55 % für Vermieter bezogen auf die einzelne Maßnahme.

  • Für Maßnahmen an der Wohngebäudehülle, an der Anlagentechnik (außer Heizung) oder zur Effizienzverbesserung der Heizung gibt es einen Zuschlag von 15 %, für Heizungsoptimierung zur Emissionsreduktion sogar 50 %. Hinzu kommt ein „Konjunktur-Booster“ von 10 %, allerdings nur, bis die dafür vorgesehenen 3 Mrd. € ausgeschöpft sind.

  • Lassen Sie einen (geförderten) Sanierungsfahrplan für Ihre Sanierungsmaßnahme erstellen, gibt es wie bisher eine zusätzliche Förderung von 5 %.

Förderfähige Kosten stärker begrenzt

  • Während bisher eine Höchstgrenze von 60.000 € für alle Maßnahmen inklusive Heizungseinbau galt, teilt sich diese künftig auf: Die maximal förderfähigen Kosten beim Heizungseinbau betragen 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik außer Heizung und der Heizungsoptimierung gilt eine eigene Höchstgrenze von ebenfalls 30.000 €. Lassen Sie einen so­genannten individuellen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater erstellen, der dafür eine Förderung erhält, erhöht sich letztere Höchstgrenze auf 60.000 € pro Wohneinheit.

  • Bei Nichtwohngebäuden bis 150 m² beträgt die Höchstgrenze 30.000 €, erhöht sich bis 400 m² um 200 €/m², zwischen 400 und 1.000 m² um weitere 120 €/m² und über 1000 m² um zusätzlich 80 €/m². Die Grenze für Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung beträgt insgesamt 500 €/m². Bisher galt eine Grenze von 1.000 €/m² für alle Maßnahmen inklusive Heizungseinbau.

  • Den Förderantrag dürfen Sie künftig erst stellen, nachdem Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen haben.

Besser für Holzheizungen?

Die Förderung von Holzheizungen wird besser: Haben Sie bisher eine alte Heizung gegen eine neue mit Holz ausgetauscht, gab es maximal 20 % von 60.000 €, also 12.000 € Förderung. Jetzt sind 55 % von maximal 30.000 € plus 2.500 €, also insgesamt bis zu 19.000 € drin. Selbst ohne Bonus für Austausch und niedrige Emissionen erhöht sich die Förderung von maximal 6.000 € auf bis zu 9.000 €. Die gute Nachricht für alle, die schon einen Förderantrag gestellt haben: 2024 können Sie einen bereits gestellten Antrag nach alter Richtlinie zurück­ziehen und ohne Sperrfrist direkt einen neuen stellen.

Schlechter für Wärmepumpen?

Bei der Förderung von Wärmepumpen sieht es hingegen anders aus: Beim Einbau etwa einer Erdwärmepumpe waren 30 % von bis zu 60.000 €, also bis zu 18.000 € Förderung drin, beim Austausch gegen eine alte Heizung mit 40 % Förderung sogar bis zu 24.000 €. Nach neuer Förderung gäbe es ­dafür maximal 35 bzw. 60 % von 30.000 €, also 10.500 € bzw. 18.000 €. Wer durchrechnet erkennt: Eine Heizung, die mehr als 35 000 € kostet, erhält künftig eine niedrigere Förderung als bisher. Tauscht man gegen eine Alte aus und erhält künftig 60 % von ­maximal 30.000 € statt 40 % von bis zu 60.000 €, liegt die Förderung ab Kosten von 45.000 € niedriger als bisher.

„Die Kosten einer Wärmepumpe samt Einbau und Flächenkollektoren summieren sich aber schnell auf deutlich über 40.000 €“, gibt Elmar Brügger zu bedenken.

Die Förderung für Sanierungsmaßnahmen steigt um zehn Prozentpunkte, solange man den Aufwand eines Sanierungsfahrplans auf sich nimmt und zudem der Konjunktur-Booster gezahlt wird. Bei der Heizungsoptimierung zur Emissionsreduktion steigt die Förderung sogar von 20 auf 50 %.

Kredit der KfW

Ab 1. Januar 2024 können Sie die Zuschüsse zu Heizungen nicht mehr bei der BAFA, sondern nur noch bei der KfW-Bank beantragen. Die BAFA bleibt für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen zuständig. Zusätzlich zu den Zuschüssen gewährt die KfW-Bank einen Kredit von maximal 120.000 € für Wohn­gebäude und maximal 5 Mio. € für Nichtwohngebäude.

Förderung von Ställen

Während Landwirtsfamilien bei Heizungstausch und Sanierung des Wohngebäudes über die „Bundesförderung effiziente Gebäude“ gefördert werden, läuft die Sanierung von Ställen und Hallen bisher und vermutlich auch weiterhin über den Fördertopf „Energie- und Ressourcen­effizienz in der Wirtschaft“.

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