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Geld für Waldumbau und neues Wald-Förderkonzept freigegeben

Für den Waldumbau stehen 900 Mio. € bis 2026 zur Verfügung. Die Politik zeigte sich erleichtert mit der Entsperrung der Mittel. Antragsberechtigt sind die Forstbetriebsgemeinschaften.

Lesezeit: 3 Minuten

Grünes Licht für die Honorierung von Ökosystemleistungen des Waldes: Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat in der vergangenen Woche die für dieses Jahr vorgesehenen Bundesmittel von 200 Mio. € aus dem Energie- und Klimafonds der Bundesregierung freigegeben.

Die zuständigen Berichterstatter von SPD, Grünen und FDP hatten sich zuvor darauf verständigt, das vom Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium vorgelegte Konzept für das neue Förderinstrument mit lediglich einer Änderung zu akzeptieren.

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Forstbetriebsgemeinschaften antragsberechtigt

Danach sollen auch Forstbetriebsgemeinschaften antragsberechtigt sein. In der ersten Förderphase 2022 sind nach dem europäischen Beihilferecht maximal 200.000 € pro Betrieb oder pro Kommune an Förderung möglich.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium kündigte an, den ersten Teil der Fördermaßnahme, „Klimaangepasstes Waldmanagement“, noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen. Bei diesem Modul gehe es darum, die Anpassung der Wälder an den Klimawandel und die Senkenleistung des Waldes in den nächsten Jahrzehnten zu beeinflussen. Forstverbände begrüßten die Freigabe der Mittel, kritisierten aber erneut die Stilllegung von Waldflächen als ein Kriterium für die Zahlungen.

Ergebnisoffene Neuverhandlung

Die FDP rechtfertigte ihre Zustimmung zu dem Honorierungskonzept des Waldes trotz nach wie vor bestehender Bedenken gegen einen Teil der Förderkriterien. Die Einigung sei notwendig gewesen, damit finanzielle Mittel schnellstmöglich an die Waldeigentümer ausgezahlt werden könnten, erklärte der forstpolitische Sprecher der Liberalen im Bundestag, Karlheinz Busen.

Der FDP-Politiker betonte zugleich, dass die Koalitionsparteien für die Folgejahre eine ergebnisoffene Neuverhandlung vereinbart hätten. „Die pauschale Stilllegung von Wäldern als Bedingung für die Honorierung der Ökosystemleistungen ist und bleibt falsch“, erklärte der Abgeordnete gegenüber AGRA-EUROPE. Darin seien sich zuletzt auch alle Experten im öffentlichen Fachgespräch Wald des Ernährungsausschusses einig gewesen.

Erneuter Vorbehalt im Haushalt 2023

In dem Beschluss des Haushaltsausschusses wird die Förderung gemäß dem vorgelegten Kriterienkatalog zunächst auf dieses Jahr befristet. Im Lichte der dann vorliegenden Erfahrungen wollen die Haushälter im Zusammenhang mit der Vergabe weiterer Mittel aus dem Haushalt 2023 über mögliche Anpassungen der Kriterien entscheiden.

Insgesamt stehen laut Haushaltsplanung 900 Mio. € bis 2026 zur Verfügung. SPD-Berichterstatterin Esther Dilcher zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis. Mit der Entsperrung der Mittel sei gewährleistet, dass die Förderung wie geplant zügig anlaufen könne, sagte die Parlamentarierin gegenüber AGRA-EUROPE.

„Die Waldbesitzenden sind daran interessiert, ihre Wälder zu erhalten, aufzuforsten und nachhaltig zu bewirtschaften“, erklärte Dilcher. Deshalb müsse die Politik helfen. Durch Ertragsausfälle seien bereits jetzt viele Waldbesitzenden in ihrer Existenz bedroht. Ihnen stehe folglich das dringend benötigte Geld für Aufforstungs-, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen nicht mehr zur Verfügung.

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