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Unterschiedliche Entwurfversionen

Bauernverband lässt Beiratsitzung zu neuem Jagdgesetz Brandenburg platzen

Der LBV Brandenburg wollte am Donnerstag eigentlich über das neue Jagdgesetz beraten. Das Ministerium hat unterdessen den Wortlaut verändert. Und die Jagdgenossenschaften waren gar nicht eingeplant.

Lesezeit: 3 Minuten

Bei der umstrittenen Neufassung des Jagdrechts in Brandenburg kommen die Beteiligten nicht zur Ruhe. Der RBB berichtet, dass der Landesbauernverband die für Donnerstag angesetzte Sitzung des Landesjagdbeirats abgesagt hatte, weil die zu beratende Fassung des Gesetzentwurfs von der zuvor öffentlich vorgestellten Fassung abwich. Außerdem habe die für das Gesetzesänderungsverfahren nötige Begründung gefehlt.

Bauernpräsident Henrik Wendorff warf Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) vor, Verwirrung zu stiften. "Für ein tragfähiges Votum zum Gesetzesentwurf benötigen wir einheitliche Arbeitsunterlagen", sagte Wendorff. Dies gilt als Voraussetzung für die Anpassung der Wälder an den Klimawandel.

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Ministerium: Nur Liste ergänzt

Das Landwirtschaftsministerium wies die Kritik zurück. Bei dem geänderten Gesetzentwurf sei unter anderem die Aufzählung von Baumarten, für die bei einem Verbiss Schadenersatz gezahlt wird, in eine Rechtsverordnung übernommen worden. Sie sei daher nicht mehr Teil des Gesetzestextes. Die Begründung für die Gesetzesänderung sei mittlerweile nachgereicht worden.

Der Forderung des Bauernverbandes, den Wolf in das Jagdgesetz aufzunehmen, erteilte das Ministerium dagegen eine Absage, weil das nicht in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen war, heißt es.

Die Abstimmung für einen neuen Termin mit dem Landesjagdbeirat soll nun nach der Sommerpause kommen. Der Landesbauernverband fordert, die entstandene Pause zu nutzen, um den Gesetzentwurf erneut zu ändern und den Wolf als bejagbare Art in das Gesetz aufzunehmen, so der RBB.

Jagdgenossenschaften nicht eingebunden

Unmut kommt übrigens auch von der Landesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften. Sie sei nicht eingebunden gewesen, obwohl Jagdgenossenschaften von der Novellierung des Gesetzes massiv betroffen seien.

Fassungslos zeigt sich die Linksfraktion im Brandenburger Landtag. Sie spricht von einem „Kommunikationschaos“, welches das Ministerium erneut angerichtet habe. "Offenbar sieht das Ministerium Beirat und Verbände nur als lästiges Beiwerk, mit dem umgesprungen werden kann, wie man gerade will", sagte ein Sprecher.

Unter keinem guten Stern

Der gesamte bisherige Prozess war schon nicht optimal gelaufen. Zwei Entwürfe hatte Landwirtschaftsminister Axel Vogel bereits nach Kritik zurückziehen müssen. Der jetzt vorgelegte Entwurf sieht unter anderem vor, dass Waldbesitzer bereits ab einer Fläche von 75 ha das Jagdrecht ausüben können. Bisher sind es in der Regel 150 ha, so der RBB. Auch soll die Dauer von Jagdpachten auf neun Jahre begrenzt werden, damit Waldbesitzer schneller Einfluss auf das Jagdgeschehen nehmen können. Ziel der Gesetzesnovelle ist es, den Wildbestand und damit den Wildverbiss in Brandenburgs Wäldern deutlich zu verringern.

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