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Wichtig fürs Klima

Umweltministerium untersagt Einschlag alter Buchen im Bundesforst

Eine Vereinbarung regelt, dass der Bundesforst in den vertraglich gesicherten, alten Buchenwäldern keine Bäume mehr fällen wird. Im Privatwald sind Fördermöglichkeiten des Umweltministeriums geplant.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung hat sich auf die Fahnen geschrieben, alte Laubwälder zu bewahren. Bis zu 20 Mio. € aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz macht das Bundesumweltministerium dafür lockert und hat den Geschäftsbereich Bundesforst der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit der Umsetzung beauftragt.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Burkhard Schneider, Leiter des Geschäftsbereichs Bundesforst, haben hierzu am Montag im Buchenwaldgebiet bei Kossa (Dübener Heide) eine Einzelvereinbarung zum Schutz alter Buchenwälder unterzeichnet.

Für Lemke stellen alte Buchenwälder "Schatzkammern der Artenvielfalt" dar. Sie könnten sich besonders gut an Klimaveränderungen anpassen und seien wichtig für den Grundwasserschutz.

Bundesforst-Leiter Burkhard Schneider stellte seinerseits fest, dass die Wälder stark unter den Folgen der Klimaveränderung leiden.

Was steht in der Vereinbarung?

Die jetzt zwischen dem BMUV und der BImA unterzeichnete Einzelvereinbarung regelt, dass der Bundesforst in den vertraglich gesicherten, alten Buchenwäldern keine Bäume mehr fällen wird. Dadurch soll das im Koalitionsvertrag beschlossene Einschlagmoratorium in alten Buchenwäldern im Bestand des Bundes umgesetzt werden. Im Privatwald sind hierzu Fördermöglichkeiten des Bundesumweltministeriums geplant.

Die Vereinbarung sieht weiter vor, dass die BImA nicht nur ihre eigenen Buchenwälder schützt, sondern auch gezielt geeignete Flächen ankauft. Im Bundesforst sollen so bundesweit bis 2030 nutzungsfreie Buchenwälder in einer Größe von insgesamt mindestens 500 ha entstehen, bis 2045 doppelt so viele.

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