Das Töten von männlichen Eintagsküken wird ab 2022 verboten. Bis Ende 2021 seien die alternativen Methoden zur Geschlechtserkennung im Ei marktreif, sagte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner Anfang September bei der Vorstellung ihres Gesetzesentwurfs in Berlin. „Das ist Voraussetzung dafür, dass Betriebe nicht ins Ausland abwandern und wir diese Tierschutzfrage lediglich in Nachbarländer auslagern würden“, sagte Klöckner. Anstelle des Tötens männlicher Eintagsküken in der Legehennenproduktion könnten die Betriebe dann aber auch weiterhin zusätzlich wählen zwischen der Aufzucht von Bruderhähnen und der Verwendung von Zweinutzungshühnern.
Ab 2024 soll das Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei bereits nach dem sechsten Bruttag gelten.