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„Ungesunde Lebensmittel“

34 Branchenverbände gegen Özdemirs geplantes Werbeverbot

Ein breites Verbändebündnis macht mobil gegen das vom BMEL vorbereitete Verbot für bestimmte Lebensmittel mit hohen Fett-, Zucker- und Salzgehalten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Verbände der Lebensmittelwirtschaft blasen zum Generalangriff gegen Cem Özdemirs geplantes Werbeverbot für bestimmte Lebensmittel. Nach ihrer Einschätzung ist das von einem Kinder-Werbeverbot für „ungesunde Lebensmittel“ längst zu einem Werbeverbot für einen Großteil allerd Lebensmittel mutiert.

Minhoff: Fakten sprechen dagegen

Insgesamt 34 Branchenorganisationen haben unter der Federführung des Lebensmittelverbands Deutschland und des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) erneut gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministeriumihre geschlossene Ablehnung zum aktuellen Referentenentwurf des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetzes (KLWG) verdeutlicht.

Laut dem Hauptgeschäftsführer des Lebensmittelverbands, Christoph Minhoff, geht es in der Debatte nicht um persönliche Befindlichkeiten, sondern um eine eindeutige Faktenlage, die von Wissenschaftlern, dem Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags sowie Teilen der Bundesländer mitgetragen wird.

„Wir argumentieren nicht gegen den Schutz von Kindern, wir argumentieren gegen einen Gesetzesentwurf, der so tut, als würde er Kinder schützen wollen“, verdeutlicht Minhoff. Zielführende Schritte können ihm zufolge nur wirklich zielgerichtete Maßnahmen sein, die beim Individuum ansetzen, also Ernährungs- und Medienbildung, Bewegungsförderung und ein vielfältiges Lebensmittelangebot für jeden Bedarf.

Das kritisieren die Verbände vor allem:

  • Durch die Anlehnung des aktuellen Gesetzentwurfs an das WHO-Nährwertprofil-Modell für Europa 2023 erfasst das KLWG weiterhin schätzungsweise 70 % aller Lebensmittel.
  • Der Entwurf betrifft dabei nicht nur solche Werbung, die sich an Kinder „richtet“, sondern nahezu jegliche Kommunikationsmaßnahmen in den adressierten Medienformaten.
  • Das KLWG ist nach Ansicht der Branchenorganisationen wirtschafts- und innovationsfeindlich. Wenn schätzungsweise 70 % der unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben hergestellten und vertriebenen Lebensmittel regierungsseitig auf mehr als fragwürdiger Grundlage und in völlig unverhältnismäßiger Weise pauschal als „ungesund“ abqualifiziert und mit prohibitiven Werbeverboten belegt werden sollen, werde der Kernbestand marktwirtschaftlicher Prinzipien ausgehöhlt.
  • Das BMEL besitzt nach Auffassung der Verbände selbst keinerlei Wirksamkeitsbelege für das angestrebte Ziel, mit Werbeverboten eine direkte Wirkung auf gesundheitliche Endpunkte zu erzielen. Dies sei vom Max Rubner-Institut (MRI) bestätigt worden.
  • Dafür würden aber wissenschaftliche Studien, die keine Kausalität zwischen Werbung und kindlichem Übergewicht belegen, als vermeintliche Begründung für eine Wirksamkeit des Gesetzes aufgeführt.
  • Das KLWG ist rechtlich laut Lebensmittelverband und Co weiterhin nicht tragfähig. Die Rundfunkkommission der Bundesländer sehe keine kompetenzielle Grundlage für den KLWG-Entwurf. Der neu aufgelegte Entwurf ändere zudem an der vorgetragenen Kritik substanziell nichts.

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