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EU-Richtlinie zu Emissionen aus der Industrie

Ab 150 GVE: EU-Kommission will Emissionsschutz für Tierhalter verschärfen

Die EU-Kommission stuft Betriebe mit mehr als 150 Großvieheinheiten als „agrarindustrielle Einrichtungen“ ein. Für die will sie strengere Emissionsregeln. Bauernverbände sind alarmiert.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission hat am Dienstag ihren Vorschlag zur Reform der EU-Industrieemissionsrichtlinie vorgelegt. Künftig sollen Tierhalter mit mehr als 150 Großvieheinheiten (GVE) unter die strengen EU-Emissionsregelungen für Industriebetriebe fallen. Das soll für Schweine-, Geflügel und erstmals auch Rinderhalter gelten. Im Rechtstext bezeichnet die EU-Kommission die betroffenen Betriebe als "agrarindustrielle Einrichtungen".

Timmermans fordert „erhebliche Verringerung der Schadstoffemissionen“

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Der für die Richtlinie zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, erhofft sich große Emissionsreduktionen: „Bis 2050 sollte die Wirtschaftstätigkeit in der Europäischen Union unsere Luft, unser Wasser und die Umwelt im Allgemeinen nicht mehr verschmutzen. Die heutigen Vorschläge werden eine erhebliche Verringerung der Schadstoffemissionen von Industrieanlagen und den größten Tierhaltungsbetrieben in Europa ermöglichen.“

Die EU-Kommission will mit der überabeiteten Richtlinie sowohl Emissionen von Schwermetallen, Stickoxiden und Feinstaub als auch von klimawirksamen Gasen verringern.

DBV und COPA alarmiert

Sowohl der Deutsche Bauernverband (DBV) als auch die Dachorganisation der europäischen Bauernverbände (COPA) sind ob der Ankündigungen aus Brüssel alarmiert. Der DBV-Generalsekretär, Bernhard Krüsken, kritisiert die geplante Novelle der Richtlinie massiv: „Wird dieser Richtlinienentwurf so umgesetzt, ist das der Einstieg in die Abwicklung der bäuerliche Tierhaltung in Deutschland und Europa. Die vorgestellten Begründungen der Kommission lassen eher vermuten, dass darin die eigentliche Agenda besteht.“

Betroffen seien davon gerade kleine und mittlere Betriebe, so der DBV. Beispielsweise müsste ein Milchviehbetrieb mit ca. 100 Kühen plus Nachzucht oder ein Schweinemäster mit 500 Mastplätzen weitreichende und kostenträchtige Emissionsminderungsmaßnahmen im Stall umsetzen. Das sei wirtschaftlich nicht tragbar und kontraproduktiv für das Tierwohl, so der DBV in einer Stellungnahme. In ihrem Berechnungsschlüssel setzt die EU 0,3 GVE pro Mastschwein an.

Auswirkungen unklar

Welche konkreten Anforderungen auf die Tierhalter zukommen, ist bislang noch unklar. Die EU-Kommission verspricht in ihrer Veröffentlichung: „Die Vorschläge wurden so gestaltet, dass sich der bürokratische Aufwand für die Tierhalter minimal hält.“ Die EU-Behörde geht davon aus, dass künftig ca. 185.000 Betriebe in der EU unter die Regelungen fallen. Das seien 13 % der europäischen Tierhalter. Aktuell betrifft die Richtlinie 20.000 Betriebe.

Noch Zeit für Änderungen

Ihren Vorschlag muss die EU-Kommission jetzt mit den EU-Mitgliedstaaten und dem Europaparlament verhandeln. DBV-Chef Krüsken hofft auf mildernde Umstände: „Jetzt müssen Rat und Parlament der heimischen Erzeugung in bäuerlichen Strukturen eine Zukunft geben und auf Basis einer fundierten Folgenabschätzung die Vorschläge ändern.“

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