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BMEL hält an GAP-Beschluss vor der Bundestagswahl fest

Die Bundesregierung verschiebt ihre Gesetzesbeschlüsse zur Agrarreform auf den 31. März. Dennoch soll die Verabschiedung der nationalen Umsetzung der GAP in allen Instanzen zur Sommerpause gelingen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die nationalen Umsetzung der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) steht anders als bisher geplant doch nicht auf der Tagesordnung des Bundeskabinettes in dieser Woche. „Auf Grund der noch laufenden Ressortabstimmung ist geplant, die drei Gesetzentwürfe zur nationalen Umsetzung der GAP am 31. März ins Kabinett zu bringen“, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gegenüber top agrar mit.

Damit kommt die Bundesregierung den Bundesländern entgegen, die sich bisher nicht auf einen gemeinsamen Beschluss zur Umsetzung der Agrarreform in Deutschland haben einigen können. Nun soll die Frühjahrs-Agrarministerkonferenz Ende dieser Woche den Durchbruch bringen. Darauf wolle die Bundesregierung Rücksicht nehmen und das Ländervotum einbinden, heißt es im BMEL.

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Dennoch hält das BMEL an seinem Zeitplan fest, noch vor der Bundestagswahl und damit vor der Sommerpause im Juli einen GAP-Beschluss in allen Instanzen durch zu bringen.

Den möglichen Zeitplan skizziert das BMEL wie folgt:

  • 31. März: Kabinettsbefassung
  • 7. Mai: 1. Durchgang Bundesrat
  • 6./7. Mai: 1. Lesung Bundestag
  • 20./21. Mai: 2. und 3. Lesung Bundestag
  • 25. Juni: 2. Durchgang Bundesrat

Auf eine aktive Zustimmung der Länder im Bundesrat will das BMEL weiterhin verzichten. Bei allen drei Gesetzentwürfen zur GAP handelt es sich lediglich um Einspruchsgesetze, gegen die die Länder Einspruch erheben können, aber denen sie nicht aktiv zustimmen müssen. Das BMEL argumentiert, dass die Länder über die Agrarministerkonferenz in den Prozess bereits eingebunden sind und hoffe auf eine einstimmige Entscheidung der Länder zur GAP bei der AMK Ende dieser Woche. Darüber hinaus erfolge auch eine formelle Anhörung der Länder im Gesetzgebungsverfahren, verteidigt das BMEL das Verfahren. Zudem würden weitere Teile des nationalen GAP-Strategieplans, der bis zum 1. Januar 2022 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden muss, mit den Ländern abgestimmt sein, da er auch die 2. Säule umfasse, die die Länder verwalten.

Das BMEL zeigt sich weiterhin verärgert, dass sich die Bundesländer bisher nicht auf eine gemeinsame GAP-Strategie haben einigen können. Inhaltlich dreht sich das harte Ringen in Deutschland vor allem noch um die Höhe der Umverteilung der Mittel von der einkommensstabilisierenden Basisprämie zu den Umweltleistungen und die Abwägung zwischen einer höheren Umverteilungsprämie auf die 1. Hektare zu Gunsten von klein- und mittelständischen Betrieben oder der Abschmelzung von Direktzahlungen für Großbetriebe (Degression).

Die Agrarministerkonferenz hat unterdessen die Tagesordnung für Donnerstag und Freitag nur noch auf das Thema GAP beschränkt und alle anderen Punkte abgesetzt. Es wird auch diesmal wieder mit langen Beratungen gerechnet.

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