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Vorwürfe

Bund und Länder streiten um Zuständigkeit für Bodenrecht

Julia Klöckner und Dr. Till Backhaus streiten über die Zuständigkeiten bei Maßnahmen gegen den Ausverkauf von Agrarflächen an Finanzinvestoren. Aus Berlin gebe es nur Vorwürfe statt Lösungen, hieß es.

Lesezeit: 4 Minuten

Die von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner wiederholt vorgebrachte Kritik am mangelnden Engagement der Länder in der Bodenpolitik sorgt dort für Verärgerung.

Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat Klöckner vorgeschlagen, die Zuständigkeit für das landwirtschaftliche Bodenrecht in das Bundesrecht zurückzuholen, „wenn Sie wirklich der Meinung sein sollten, dass Sie es besser und schneller als die Länder können.“

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Er wies den Vorwurf entschieden zurück, den Ländern fehle es an politischem Willen, den Bodenmarkt strenger zu regulieren. Bei den notwendigen gesetzlichen Änderungen gehe es um weitreichende Eingriffe in das Recht auf Eigentum und die Berufsfreiheit, „wenn wir übermäßige Bodenkonzentrationen vermeiden und auch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen einem entsprechenden behördlichen Verfahren wie beim Kauf von Grundstücken unterwerfen wollen“, so der SPD-Politiker. Zu den wesentlichen Änderungen am Grundstück- und am Landpachtverkehrsgesetz habe allerdings auch das Bundeslandwirtschaftsministerium „den Stein des Weisen“ bisher nicht gefunden.

Backhaus hält seiner Amtskollegin in Berlin eine fortwährende Vorwurfshaltung vor, die „in hohem Maße demotivierend“ sei. Dies gelte insbesondere für Mecklenburg-Vorpommern, das die Koordinierung einer Länderarbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundes innehabe.

Das landwirtschaftliche Bodenrecht obliegt seit der Föderalismusreform 2006 den Ländern. Seither hat lediglich Baden-Württemberg von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Teile zu regeln.

Klöckner vermisst den politischen Willen

Die Bundesministerin wies den Vorschlag umgehend zurück. „Anstatt Entscheidungen in Frage zu stellen, die vor vergleichsweise kurzer Zeit von breiten Mehrheiten gefällt worden sind, sollten wir unsere gemeinsamen Anstrengungen auf eine schnelle Modernisierung des Grundstückverkehrsrechts richten“, mahnte die Ministerin ihren SPD-Kollegen.

Sie erinnert daran, dass es den Ländern seit der Föderalismusreform möglich sei, eigene Regelungen zu erlassen, „wenn der politische Wille dazu besteht“. Auf diese Weise könnten die Länder angemessen und flexibel auf agrarstrukturelle Besonderheiten reagieren. Dies sei auch deshalb zweckmäßig, weil das derzeitige Grundstückverkehrsrecht noch aus der Zeit vor der Wiedervereinigung stamme.

BMEL unzufrieden mit selbst beauftragter Studie

Unterdessen distanzierte ich das Bundeslandwirtschaftsministerium von wesentlichen Schlussfolgerungen einer von ihm in Auftrag gegebenen Studie zum landwirtschaftlichen Bodenmarkt. Die Autoren kommen darin zu dem Ergebnis, dass die gegenwärtigen Verhältnisse auf dem Bodenmarkt keine politischen Eingriffe für eine Verschärfung der geltenden gesetzlichen Regelungen rechtfertigen.

Trotz deutlicher Hinweise auf die Existenz von Marktmacht hätten es die Autoren der Studie versäumt, Vorschläge zur Novellierung des Bodenrechts in Bezug auf die agrarstrukturellen Ziele einer „breiten Eigentumsstreuung“ sowie der „Vermeidung marktbeherrschender Positionen“ zu unterbreiten.

Hatte Studie falschen Schwerpunkt?

Die Studie Marktmacht in landwirtschaftlichen Bodenmärkten - Bedeutung, Messung, Abgrenzung“ wurde von einem Forscherteam unter Federführung von Prof. Alfons Balmann (IAMO) in Halle sowie Prof. Martin Odening von der Berliner Humboldt-Universität erarbeitet.

Sie kommen unter anderem zum Ergebnis, dass es derzeit keine Anzeichen für Bodenmarktmacht in größerem Umfang in Deutschland gebe. Maßnahmen für eine stärkere Regulierung landwirtschaftlicher Bodenmärkte seien daher nicht gerechtfertigt.

DAmit unzufrieden zeigt sich das BMEL: Zwar gebe die Studie begründete Hinweise auf die Möglichkeit marktbeherrschender Positionen auf regionalen Bodenmärkten sowie die unfaire Situation aus Pächtersicht, räumt das Agrarressort ein. Nicht ausreichend untersucht worden seien jedoch die Marktmacht auf der Anbieterseite und die Einkommenskonzentration in Holdingstrukturen, kritisiert das Ministerium.

Nach dessen Auffassung war der Auftrag für die Studie insgesamt zu stark auf die Flächenkonzentration fokussiert. Für eine umfassende Beurteilung hätten dem Ressort zufolge weitere Aspekte wie der Zugang zu Informationen über anstehende Verkäufe und Verpachtungen, das Erfahrungswissen von Personen oder Unternehmen über Verkäufe und Verpachtungen, mögliche Lagevorteile sowie die strukturell-organisatorische Überlegenheit einzelner Akteure einbezogen werden müssen.

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