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Bundesfinanzministerium bleibt skeptisch bei Özdemirs Tierwohlabgabe

Das Eckpunktepapier des BMEL zu einer Tierwohlabgabe hat nicht überall für Begeisterung gesorgt. Auch im Bundesfinanzministerium hält man sich bedeckt und verweist auf mögliche Probleme.

Lesezeit: 2 Minuten

In der vergangenen Woche sind die Eckpunkte des Bundeslandwirtschaftsministeriums für eine Tierwohlabgabe an die Öffentlichkeit gelangt. Die Reaktionen darauf waren durchwachsen, bis hin zur Ablehnung einer neuen „Fleischsteuer“.

Im exklusiven Interview mit top agrar war Bundesfinanzminister Christian Lindner im Januar mit Blick auf Agrarminister Cem Özdemirs Idee eines Tierwohlcents reserviert geblieben und hatte auf europarechtliche Bedenken und die Risiken einer nicht zweckgebundenen Steuer verwiesen.

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Gesamtpaket wichtig

Daran hat sich offenbar nichts geändert. top agrar hat nach Bekanntwerden des BMEL-Papiers noch einmal beim Bundesfinanzministerium nachgefragt. Ein Sprecher stellt klar, dass eine Tierwohlabgabe aus Sicht des Finanzressorts nicht die alleinige Lösung für den Agrarsektor darstelle, denn nicht alle Landwirte seien Tierhalter.

Deshalb sei dem Bundesfinanzminister ein Gesamtpaket zur Unterstützung der Landwirtschaft wichtig, das insbesondere die Wiedereinführung des Mechanismus der steuerlichen Tarifglättung, als auch eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage sowie einen nachhaltigen Abbau von Bürokratie umfassen kann.

Das Modell muss stimmen

Gleichwohl betont der Sprecher: „Entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag sind wir offen für ein von den Marktteilnehmern getragenes finanzielles System für den Stallumbau.“ Jedoch müsse das Modell stimmen.

Weiter wird eingeschränkt:

  • Es ist dabei auch zu berücksichtigen, dass das tägliche Leben für die Bürgerinnen und Bürger nicht immer teurer wird.

  • Zudem darf eine Abgabe keinen neuen bürokratischen Aufwand verursachen.

  • Das Modell muss auch im Einklang mit europarechtlichen Regelungen stehen.

Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums gibt auch zu bedenken, dass zweckgebundene Einnahmen für die Landwirtschaft über eine Abgabe erreicht werden könnten. Die Umsetzung läge dann in der Federführung des Agrarressorts. Bei der Ausgestaltung als Steuer wäre dies nicht gegeben, denn hier fließen die Einnahmen in den allgemeinen Haushalt.

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