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topplus Umbau der Tierhaltung

Fleischsteuer: So sehen die Eckpunkte für Özdemirs Tierwohlcent aus

Agrarminister Cem Özdemir hat ein Konzept für eine neue Verbrauchsteuer auf Fleisch und Fleischprodukte erarbeitet. Damit soll der Umbau der Tierhaltung finanziert werden. Doch es bleiben Fragen.

Lesezeit: 4 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) wirbt seit Wochen für einen „Tierwohlcent“, mit dem der Umbau der Tierhaltung gegenfinanziert werden soll. Nun hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Eckpunkte dazu aufgeschrieben und an die Ampel-Fraktionen weiter geleitet.

Laut dem Papier, das top agrar vorliegt, soll eine neue Verbrauchsteuer auf „Fleisch, Fleischerzeugnisse und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse“, sowie für „Verarbeitungsprodukte mit einem bestimmten Anteil von Fleisch, Fleischerzeugnissen oder genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen“ erhoben werden.

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Wie ein Sprecher des BMEL gegenüber top agrar erläuterte, wurde das Konzept auf Wunsch der Regierungsfraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP erstellt. Die Idee der langfristigen finanziellen Unterstützung stamme aus der breit besetzten Borchert-Kommission, die in der letzten Legislaturperiode von der unionsgeführten Regierung eingesetzt wurde. Die konkrete und rechtliche Ausgestaltung liege jedoch federführend beim Bundesfinanzministerium (BMF), betont der Sprecher.

Einnahmen fließen in den Bundeshaushalt

Wie bei Verbrauchssteuern üblich, würden die abgeschöpften Einnahmen nicht direkt an die Tierhalter, sondern in den Bundeshaushalt fließen. Zweckgebunden wären sie damit nicht. Das birgt das Risiko, dass die Mittel auch für andere Zwecke als den Umbau der Tierhaltung eingesetzt werden. "Eine verbindliche Bindung der Einnahmen für die Finanzierung des Umbaus der Nutztierhaltung oder anderer landwirtschaftlicher Vorhaben ist nicht mit dem Unionsrecht vereinbar und könnte daher nicht gesetzlich normiert werden", heißt es in dem Konzept.

Steuer soll auch importierte Fleischwaren erfassen

Wie weiter aus dem Eckpunktepapier hervorgeht, sollen auch importierte Fleischerzeugnisse besteuert werden, einzig der Import für private Zwecke wäre ausgenommen. Das BMEL will sich bei der Fleischsteuer an der bereits vorhandenen Kaffeesteuer orientieren. Auch diese ist eine nationale Verbrauchsteuer, die von der EU-Harmonisierung ausgenommen ist. Die Kaffeesteuer wird von der Zollverwaltung erhoben und ihr Steueraufkommen steht dem Bund zu.

Auch an Hausschlachter wurde gedacht: Hierzu wird im Papier angeregt, zu prüfen, "ob Direkt- und Kleinstvermarkter, bei denen Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung und Vermarktung und gegebenenfalls Tierhaltung in einer Hand liegen, zur Vermeidung von unverhältnismäßigen Bürokratiekosten aus dem Geltungsbereich des Gesetzes rechtssicher ausgenommen werden können".

Özdemir hält geringen Tierwohlcent für sozial machbar

Die genaue Höhe der Verbrauchsteuer steht nicht fest. Das müsse politisch entschieden werden, heißt es. Grundsätzlich hat das Konzept aber große Ähnlichkeit mit den Vorschlägen der Borchert-Kommission. Damals war von einem Aufschlag von 40 Cent/kg die Rede. Das galt allerdings für alle Nutztierarten. Nur für Schweinefleisch dürfte die Abgabe deutlich niedriger liegen.

Agrarminister Özdemir deutete im Morgenmagazin von ARD und ZDF Anfang dieser Woche an, dass es um einen Betrag von 10 Cent/kg gehen könnte. "Was ich jetzt bräuchte, sind viel geringere Summen, zehn Cent würden maximal reichen", sagte er angesprochen auf das Konzept der Borchert-Kommission, die damals 40 Cent veranschlagt hatte. Özdemir argumentierte, dass die geringere Höhe nun auch sozialpolitisch verantwortbar wäre.

Lindner hatte europarechtliche Bedenken

Der eigentlich zuständige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte einer Tierwohlabgabe kürzlich im Interview mit top agrar keine direkte Absage erteilt. Allerdings lag ihm eigenen Angaben zufolge zu dem Zeitpunkt noch kein Konzept vor. Zudem war er skeptisch, ob eine „Fleischsteuer“ europarechtlich ohne weiteres umsetzbar wäre.

Machbarkeitsstudie hatte von Verbrauchsteuer abgeraten

In der Machbarkeitsstudie, die das Bundeslandwirtschaftsministerium 2021 zu den Borchert-Vorschlägen hatte anfertigen lassen, schnitt die Verbrauchsteuer auf Fleisch damals schlecht ab. Grund war vor allem die rechtlich nicht mögliche Zweckbindung. Zudem hatten die Gutachter moniert, dass die Verbrauchsteuer hohe Verwaltungskosten erzeugt, weil ein völlig neues System dafür etabliert werden müsste.

Die Borchert-Kommission hatte daher nach der Vorlage der Machbarkeitsstudie ihre Empfehlung dahingehend geändert, dass sie zur Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung vor allem die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Fleisch anriet. Dazu hat es aber nie eine politische Übereinkunft gegeben.

Bilger: Özdemir will von Agrardiesel ablenken

Der stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Steffen Bilger, hält von Özdemirs Idee nach wie vor nichts. Er sagt: „Solange kein von allen Koalitionspartnern getragenes Konzept zur Finanzierung des Stallumbaus und zur Deckung der deutlich höheren Betriebskosten für Tierwohl-Ställe vorliegt, ist das inhaltlich dürftige Özdemir-Papier ein durchschaubares Manöver, das von seinem ganz persönlichen Versagen beim Agrardiesel ablenken soll."

Eine neue Fleischsteuer zur Abfederung zusätzlicher Kosten durch den Stallumbau ist für Bilger kein Ausgleich für die Belastung der Landwirtschaft durch das von der Koalition beschlossene Agrardiesel-Aus. "Daran ändern die vagen Überlegungen zum ‚Tierwohlcent‘ rein gar nichts“, betont der CDU-Politiker.

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