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Geflügelbauern warnen: Tierwohlabgabe darf nicht als Fleischsteuer missbraucht werden

Die mögliche Einführung einer Tierwohlabgabe schreckt die Verbraucher ab. Dabei kann sie der Schlüssel zur Transformation der Landwirtschaft werden. Sie darf nur nicht als Steuer gegen den Fleischverzehr wirken.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Tierwohlabgabe auf Fleisch kann eine ökonomisch tragfähige und gesellschaftlich akzeptierte Transformation der Tierhaltung unterstützen – aber nur, wenn sie richtig eingeführt wird. Bis jetzt sei der Vorschlag für die Verbraucher zu intransparent, zu pauschal und zu teuer, sagt Friedrich-Otto Ripke.

Der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) stellt fest, dass so ein Preisaufschlag nach SPD und Grünen und jetzt auch von der FDP in die Debatte gebracht wird. Ursprünglich entworfen hatte die Idee das 2019 eingerichtete Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung (Borchert-Kommission). Damals hieß das "Mengenbezogene Verbrauchssteuer".

Steuer darf Fleischverbrauch nicht bremsen

Eins steht für Ripke fest: Die Tierwohlabgabe darf auf keinen Fall zu einer hohen Fleischsteuer zum Zwecke der drastischen Reduzierung des Fleischverbrauches führen. In diesem Falle „wird der Berufsstand sie ganz klar ablehnen müssen. Eine reine Fleischsteuer wäre keine Lösung, sondern nur ein weiterer politischer Schachzug gegen die Landwirtschaft“, ordnet Ripke den aktuellen Diskussionsstand ein.

Eine zielführende Tierwohlabgabe müsste entsprechend den Borchert-Empfehlungen eingebettet sein in einen „Rahmen, der die notwendigen Effekte sicherstellt“, so Ripke. Konkret spricht er eine aus der Tierwohlabgabe finanzierten Tierwohlprämie an die Tierhalter an, die verlässlich für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren zugesichert werden müsse. Nur so entstehe die erforderliche Planungssicherheit, die Grundlage von Investitionen in Stallum- und -neubauten sei.

Höhere Abgabe für Premiumprodukte

Auch zur Höhe von Tierwohlprämie bzw. -abgabe hat die Borchert-Kommission laut Ripke konkrete Kostenberechnungen erheben lassen, „die man jetzt unmittelbar umsetzen kann“. Hier werde es um eine Angleichung mit den staatlichen Vorgaben nach Tierhaltungskennzeichnungsgesetz und den ITW-Haltungsstufen gehen müssen, „aber der kriterien- und kostenbezogene Grundsatz muss erhalten bleiben“. Dies sei auch aus Verbrauchersicht wichtig.

Aktuell werden tierische Lebensmittel aus den unteren Haltungsstufen an der Ladentheke bevorzugt. Produkte aus den Premiumstufen hätten nur geringe Marktanteile, verursachten aber höhere Produktionskosten. „Eine verbrauchergerechte Tierwohlabgabe muss dem Rechnung tragen. Für Premiumfleisch muss die Tierwohlabgabe höher ausfallen als für Fleisch aus niedrigeren Haltungsstufen“, erklärt der ZDG-Präsident.

Die Tierwohlabgabe werde nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand verursachen. Die Durchführungsdetails müssten deshalb zusammen mit der Wirtschaft sorgfältig geplant werden. Wenn möglich, sollten vorhandene Strukturen, z.B. bei QS und ITW genutzt werden, betonte Ripke abschließend.

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