BVVG
Bundesressorts einigen sich auf Privatisierungsstopp von Agrarland
Die BVVG beendet die Privatisierung ihrer Flächen bis auf wenige Ausnahmen. Restverkäufe von bis zu 6.000 ha sollen bis Ende 2024 möglich bleiben, vor allem um Rechtsansprüche bedienen zu können.
Die Bundesregierung hat sich nach monatelangen Verhandlungen der Ressorts auf einen Kurswechsel im Umgang mit den Flächen im Besitz der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) verständigt.
Wie die zuständige Abteilungsleiterin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Dr. Katharina Böttcher, bei einer Veranstaltung ihres Hauses am Donnerstag in Berlin mitteilte, wird die Privatisierung der BVVG-Flächen bis auf wenige Ausnahmen beendet. Restverkäufe von insgesamt bis zu 6.000 ha sollen bis Ende 2024 möglich bleiben, vor allem um bestehende Rechtsansprüche bedienen zu können.
Der überwiegende Anteil der noch verbliebenen rund 90.000 ha bundeseigenen Flächen im Bestand der BVVG soll der Ministerialbeamtin zufolge langfristig an nachhaltig und ökologisch wirtschaftende Betriebe verpachtet werden und auf diese Weise Klima- sowie Artenschutzzielen dienen. Dabei sollen Junglandwirte und Existenzgründer stärker berücksichtigt werden.
Böttcher sprach von einem kleinen, aber richtungsweisenden Baustein für eine verträgliche agrarstrukturelle Entwicklung. Die Flächen würden langfristig zum Erreichen von Gemeinwohlzielen beitragen. Gleichzeitig werde das Ende der Verkäufe einen Beitrag leisten, dass sich die Preisentwicklung auf dem Bodenmarkt beruhige.
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