Der Bundestag stimmt am Freitagmorgen über das Baulandmobilisierungsgesetz ab. Eine Vorentscheidung haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bereits diese Woche in den Parlamentsausschüssen getroffen. Danach kommen die Erleichterungen für die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich durch.
Gebäudesubstanz auf den Höfen erhalten
Künftig sind damit nach Aufgabe der privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung Nutzungsänderungen möglich. Damit können Gebäudeteile zum Beispiel zuerst zu Lager- oder Büroräumen umgenutzt werden und diese trotzdem später zu Wohnungen umgewidmet werden. Außerdem werden künftig fünf statt bisher nur drei Wohnungen in ehemaligen Hofstellen zulässig sein. Beide Maßnahmen sollen den Strukturwandel in der Landwirtschaft abfedern und dazu beitragen, die Gebäudesubstanz auf den Höfen zu erhalten.
Vereinfachte Ortsrandbebauung bis 2022
Das Gesetz verlängert zudem bis ins Jahr 2022 die Möglichkeit für eine vereinfachte Bebauung am Ortsrand. Dort sollen danach auch weiterhin Gebäude auf bis zu 1 ha großen Flächen im beschleunigten Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung errichtet werden dürfen. Dafür wird der bereits jetzt gültige § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) bis 2022 verlängert. Mit Blick auf den damit zunehmenden Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen hatten allerdings der Deutsche Bauernverband gemeinsam mit Umweltverbänden das Verfahren im Vorfeld der Gesetzesänderung scharf kritisiert.
Das Gesetz führt zudem eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ ein. Damit will die Bundesregierung mehr „Flexibilität bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in dörflichen Lagen“ erreichen. Das Nebeneinander von Landwirtschaft und Wohnen soll damit leichter möglich werden.
Gesetz für Tierställe ist ausgelagert und auf Eis
Kein Bestandteil des Baulandmobilisierungsgesetzes ist hingegen mehr das Baurecht für Ställe und Tierhaltungsanlagen. Die Große Koalition hatte dies im letzten Sommer in einen eigenen Gesetzentwurf gefasst, mit dem Ziel schneller zu einer vereinfachten Genehmigung für Tierwohlställe zu kommen. Das hat aber bisher nicht geklappt, dieser Gesetzentwurf liegt derzeit im Bundestag auf Eis.
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eingeschränkt
Der umkämpfteste Aspekt des Baulandmobilisierungsgesetzes bezieht sich auf den Mietwohnungsmarkt. Vorgesehen ist nun, dass die Bundesländer Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ ausweisen können, in denen bis zum Jahr 2025 die Genehmigung für Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen nur in wenigen Ausnahmefällen erteilt werden darf. Beispielsweise, wenn die Wohnungen eines Gebäudes zu mindestens zwei Dritteln an die Mieter verkauft werden. Allerdings sollen von der Regelung Gebäude ausgenommen sein, in denen sich nicht mehr als fünf Wohnungen befinden. Die Bundesländer können die Zahl jedoch noch zwischen 3 und 15 variieren.
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Der Bundestag stimmt am Freitagmorgen über das Baulandmobilisierungsgesetz ab. Eine Vorentscheidung haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD bereits diese Woche in den Parlamentsausschüssen getroffen. Danach kommen die Erleichterungen für die Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich durch.
Gebäudesubstanz auf den Höfen erhalten
Künftig sind damit nach Aufgabe der privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung Nutzungsänderungen möglich. Damit können Gebäudeteile zum Beispiel zuerst zu Lager- oder Büroräumen umgenutzt werden und diese trotzdem später zu Wohnungen umgewidmet werden. Außerdem werden künftig fünf statt bisher nur drei Wohnungen in ehemaligen Hofstellen zulässig sein. Beide Maßnahmen sollen den Strukturwandel in der Landwirtschaft abfedern und dazu beitragen, die Gebäudesubstanz auf den Höfen zu erhalten.
Vereinfachte Ortsrandbebauung bis 2022
Das Gesetz verlängert zudem bis ins Jahr 2022 die Möglichkeit für eine vereinfachte Bebauung am Ortsrand. Dort sollen danach auch weiterhin Gebäude auf bis zu 1 ha großen Flächen im beschleunigten Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung errichtet werden dürfen. Dafür wird der bereits jetzt gültige § 13b des Baugesetzbuches (BauGB) bis 2022 verlängert. Mit Blick auf den damit zunehmenden Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen hatten allerdings der Deutsche Bauernverband gemeinsam mit Umweltverbänden das Verfahren im Vorfeld der Gesetzesänderung scharf kritisiert.
Das Gesetz führt zudem eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ ein. Damit will die Bundesregierung mehr „Flexibilität bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in dörflichen Lagen“ erreichen. Das Nebeneinander von Landwirtschaft und Wohnen soll damit leichter möglich werden.
Gesetz für Tierställe ist ausgelagert und auf Eis
Kein Bestandteil des Baulandmobilisierungsgesetzes ist hingegen mehr das Baurecht für Ställe und Tierhaltungsanlagen. Die Große Koalition hatte dies im letzten Sommer in einen eigenen Gesetzentwurf gefasst, mit dem Ziel schneller zu einer vereinfachten Genehmigung für Tierwohlställe zu kommen. Das hat aber bisher nicht geklappt, dieser Gesetzentwurf liegt derzeit im Bundestag auf Eis.
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eingeschränkt
Der umkämpfteste Aspekt des Baulandmobilisierungsgesetzes bezieht sich auf den Mietwohnungsmarkt. Vorgesehen ist nun, dass die Bundesländer Gebiete mit „angespanntem Wohnungsmarkt“ ausweisen können, in denen bis zum Jahr 2025 die Genehmigung für Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen nur in wenigen Ausnahmefällen erteilt werden darf. Beispielsweise, wenn die Wohnungen eines Gebäudes zu mindestens zwei Dritteln an die Mieter verkauft werden. Allerdings sollen von der Regelung Gebäude ausgenommen sein, in denen sich nicht mehr als fünf Wohnungen befinden. Die Bundesländer können die Zahl jedoch noch zwischen 3 und 15 variieren.