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Zu wenig Blütenwiesen

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen schwachem Wiesenschutz

Deutschland kommt laut EU seiner Verpflichtung nicht nach, eine Verschlechterung blütenreicher Wiesen zu verhindern. Jetzt droht ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission wirft Deutschland vor, seine Verpflichtungen gemäß der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie nicht einzuhalten. Aus diesem Grund hat die Brüsseler Behörde am vergangenen Donnerstag den ersten Schritt eines formellen Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik eröffnet.

Gefordert wird, dass die Bundesrepublik den Schutz bestimmter blütenreicher Wiesen, darunter magere Mähwiesen und Berg-Mähwiesen, verstärkt. Laut Kommission verpflichtet die Richtlinie die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Natura-2000-Netzes zum Schutz und zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Lebensräumen, die eine wichtige Rolle für die Biodiversität spielen. Eine besondere Rolle komme hier Bestäuberinsekten wie Bienen und Schmetterlingen zu, die die genannten Flächen als wichtigen Lebensraum benötigten.

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Deutschland komme seiner Verpflichtung, eine Verschlechterung dieser Lebensraumtypen zu verhindern, jedoch nicht nach, moniert Brüssel. Lebensraumtypen wie magere Mähwiesen und Berg-Mähwiesen seien in den letzten Jahren an verschiedensten Standorten erheblich kleiner geworden oder sogar völlig verschwunden, vor allem aufgrund von „nicht nachhaltigen Agrarpraktiken“, beklagt die Kommission. Zudem habe es Deutschland versäumt, den Erhaltungszustand dieser Lebensraumtypen zu überwachen und eine „angemessene rechtliche Garantie“ zu ihrem Schutz bereitzustellen.

Laut eigenen Angaben hat die Kommission daher beschlossen, ein entsprechendes Aufforderungsschreiben an Deutschland zu übermitteln. Die Bundesrepublik soll nun zwei Monate Zeit haben, um auf die Brüsseler Bedenken zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

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