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Deutschland und Frankreich verabreden Krisenmaßnahmen

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und sein französischer Kollege Stéphane Le Foll haben einen gemeinsamen Forderungskatalog für den Milch- und Schweinesektor aufgesetzt. Er soll am Montag auf dem EU-Agrarrat präsentiert werden. Enthalten sind Marktmaßnahmen, Milchmengenbeschränkung sowie Exportförderung.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt und sein französischer Kollege Stéphane Le Foll haben einen gemeinsamen Forderungskatalog für den Milch- und Schweinesektor aufgesetzt. Er soll am Montag auf dem EU-Agrarrat präsentiert werden. Enthalten sind Marktmaßnahmen, eine Milchmengenbeschränkung sowie Exportförderung.


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Schmidt empfing Le Foll in dieser Woche in seinem Ministerium in Berlin. Das Treffen diente der Vorbereitung des EU-Agrarrates am kommenden Montag in Brüssel. Dort will EU-Agrarkommissar Phil Hogen mit den Mitgliedstaaten über weitere Hilfsmaßnahmen für die europäischen Landwirte beraten.


Bei dem Treffen in Berlin verständigten sich der deutsche und der französische Agrarminister auf fünf gemeinsame Punkte, die sie in Brüssel vorbringen wollen. Das französische Agrarministerium fasst sie wie folgt zusammen:


  1. Der EU-Agrarkommissar Phil Hogan soll einen Runder Tisch Milch mit allen wichtigen Akteuren aus dem Milchsektor auf EU-Ebene organisieren, um zu einer Stabilisation der Produktion aufzurufen.
  2. Die EU-Marktmaßnahmen sollen ausgebaut werden, insbesondere die private Lagerhaltung für Schweinefleisch sowie die Erhöhung der Interventionsmengen für Milchpulver.
  3. Die Einführung von Maßnahmen für eine freiwillige Mengenbeschränkung von Milcherzeugern und Molkereien ergänzt durch eine finanzielle Unterstützung der EU, um einen wirksamen Preisanstieg über die Steuerung der Milchmenge zu ermöglichen.
  4. Die Erhöhung der zulässigen Grenze für national finanzierte Hilfen für die Landwirtschaft (De-minimis-Regel), so dass die Mitgliedstaaten auf Grund der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nicht in die EU-rechtliche Gefahr einer unzulässigen Subvention geraten. Diese Grenze soll für drei Jahre von 15.000 auf 30.000 € angehoben werden.
  5. Unterstützung für den Agrarexport mit Hilfsmitteln für die Absatzförderung sowie einen verstärkten Einsatz von Exportkrediten. Außerdem soll es zu einem Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse für den Drittlands Export kommen und eine Priorität für Verhandlungen zur Lockerung des Handelsembargos für Schweinefleisch mit Russland geben.


Laut dem französischen Agrarministerium teilten die beiden Minister bei dem Treffen die Einschätzung, dass die Krise, in der sich vor allem die Milcherzeuger und Schweinefleischproduzenten befinden, tiefgreifend, beständig und europäisch ist. Sie riefen die EU-Kommission gemeinsam auf, mit Hochdruck auf dem am 14. März stattfinden EU-Agrarrat europäische Unterstützungsmaßnahmen für die Landwirtschaft zu verabreden.


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