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„EU-Führerscheinhammer“: Brauchen Landwirte bald eine neue Fahrerlaubnis für Pick-ups und Geländewagen?

Eine Stellungnahme der französischen Grünenpolitikerin Karima Delli zur Reform der EU-Führerscheinrichtlinie hat für Empörung gesorgt. Die Bild-Zeitung spricht gar vom „Führerscheinhammer“.

Lesezeit: 3 Minuten

Und in der Tat plant Delli weitreichende Änderungen an der EU-Führerscheinrichtlinie. Sie will bereits Personen ab 60 Jahren alle sieben Jahre dazu verpflichten, ihren Führerschein aufzufrischen – inklusive Medizincheck. Mit zunehmendem Alter sollen sich die Intervalle dann verkleinern. Personen über 80 Jahren sollen alle zwei Jahre zur Auffrischung.

Extra Führerschein für Pick-ups?

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Geht es nach den Plänen der Französin, soll der Autoführerschein der Klasse B künftig nur noch das Führen von Fahrzeugen erlauben, die unter 1,8 t wiegen. Für alle schwereren Fahrzeuge schlägt Delli einen B+-Führerschein vor. Dieser „SUV-Führerschein“ sollen nur Menschen absolvieren dürfen, die älter als 21 Jahre sind.

Würde dieser Vorschlag tatsächlich in Kraft treten, dürften davon auch viele Landwirte betroffen sein, die häufig auf Pick-ups oder Transporter setzen.

Was ändert sich beim T-Führerschein?

Der Traktorführerschein der Klasse T ist in den Reformvorschlägen nicht erwähnt. Hierbei handelt es sich um eine nationale Führerscheinklasse.

Was plant die EU-Kommission zum Führerschein?

Bereits Anfang März hat die EU-Kommission bekannt gegeben, die EU-Führerscheinrichtlinie zu reformieren. Das Ziel der obersten EU-Behörde ist, Führerscheinregeln in der EU zu vereinheitlichen.

So will die EU-Kommission einheitliche Regeln für das „begleitete Fahren“ ab 17 Jahren schaffen. Dass erfahrene Fahrer Fahranfänger begleiten können, ist bislang nur in wenigen EU-Mitgliedstaaten möglich. Die EU-Kommission möchte weitere Mitgliedstaaten von dem Konzept überzeugen und auch ähnliche Regeln für Lkw-Fahrer einführen.

Wird aus dem 3,5-Tonner ein 4,25-Tonner?

Anders als die Parlamentarierin Delli, will die EU-Kommission das zulässige Gesamtgewicht für Fahrzeuge erhöhen, die Führerscheininhaber der Klasse B fahren dürfen. Nach den Kommissionsplänen wären künftig Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 4,25 t erlaubt, aber nur dann, wenn diese mit einem „alternativen Antrieb“ fahren, also zum Beispiel E-Transporter. Für Verbrenner soll die 3,5 t-Grenze bleiben.

Welche Chancen haben Dellis Pläne?

Für ihre Pläne musste die Grünenpolitikerin Delli im Laufe der Woche viel Kritik einstreichen – sogar von eigenen Parteifreunden. Es ist daher unwahrscheinlich, dass Delli für ihre Vorschläge Mehrheiten organisieren kann.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) schrieb auf Twitter: „Deutschland wird den Vorschlägen in dieser Form nicht zustimmen. Wir begleiten die Verhandlungen und setzen uns für Änderungen ein.“ Wissing ist es, der die EU-Richtlinie in nationales Recht überführen müsste.

Wissing forderte Delli auf, die Stellungnahme komplett zurückzuziehen.

Wie geht es in Brüssel weiter?

Die Grüne Delli ist sogenannte Berichterstatterin zur EU-Führerscheinrichtlinie im Verkehrsausschuss des Europaparlamentes. Sie hat dem Ausschuss Anfang der Woche ihre Vorstellungen der EU-Führerscheinrichtlinie vorgelegt. Die restlichen Ausschussmitglieder konnten bis Donnerstag eigene Änderungsanträge einreichen. Die werden ab jetzt im Ausschuss debattiert.

Einigt sich der Verkehrsausschuss auf eine gemeinsame Position, schlägt der Ausschuss diese dem gesamten Parlament zur Abstimmung vor.

Gleichzeitig verhandeln die EU-Mitgliedstaaten über Ihrer Änderungsvorschläge an dem Vorschlag der EU-Kommission.

Erst, wenn Parlament und Mitgliedstaaten jeweils eigene Positionen haben, startet der sogenannte Trilog. In diesen Verhandlungen ringen die Mitgliedstaaten, das Europaparlament und die EU-Kommission um einen finalen Kompromiss, der dann in Kraft tritt. •

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