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EU-Kommission mahnt zu mehr Tierschutz über die Eco-Schemes

Die EU-Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, den Tierschutz vermehrt über die Öko-Regelungen bei den EU-Agrarzahlungen zu fördern. Auch Deutschland hat dies bisher noch nicht berücksichtigt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die EU-Kommission will über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mehr Fortschritte beim Tierschutz. Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides rief die Mitgliedstaaten in der vergangenen Woche auf, diesem Thema auf nationaler Ebene eine größere Aufmerksamkeit zu widmen.

Wie die Zypriotin auf dem Agrarrat in Brüssel betonte, ist das neue Instrument der Eco-Schemes (Öko-Regelungen) hierfür eine „interessante Option“. Sie appellierte an die Landwirtschaftsminister, in ihren jeweiligen nationalen GAP-Strategieplänen dem Aspekt Tierwohl ausreichend Gewicht zukommen zu lassen.

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Deutschland hat Tierschutz in 1. Säule nicht berücksichtigt

Deutschland hat in seinen beschlossenen Rechtstexten zur Umsetzung der GAP-Reform ab 2023 den Tierschutz kaum berücksichtigt. Die sieben Öko-Regelungen, die Deutschland für den zusätzlichen Erwerb von EU-Agrarzahlungen aufgesetzt hat, beziehen sich alle auf den Pflanzenbau.

Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von zusätzlichen Blühflächen und Altgrasstreifen, eine fünfgliedrige Fruchtfolge einschließlich 10 % Leguminosen sowie der Verzicht auf chemisch-synthetischen Pflanzenschutz auf bestimmten Flächen.

Grünlandmaßnahme mit Beweidung könnte Tierschutz abdecken

Landwirtschaftsvertreter aus Grünlandregionen hatten immer wieder gefordert, die Beweidung von Milchvieh als Maßnahme mit einer Prämie bei den Öko-Regelungen aufzunehmen. Damit könne die EU-Vorgabe nach Tierschutz in den Öko-Regelungen aufgenommen werden und es gäbe ein Angebot für Grünlandbetriebe, die bisher bei den Prämien schlecht weg kommen, lautete die Argumentation.

Noch hat Deutschland seinen Strategieplan mit seiner GAP-Umsetzung nicht bei der EU-Kommission eingereicht. Dies soll laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) voraussichtlich im Februar geschehen. Agrarminister Cem Özdemir verwies in den vergangenen Tagen darauf, dass Bund und Länder sich dazu derzeit mit Hochdruck abstimmten.

EU kündigt Gesetzentwurf zum Tierschutz für 2023 an

In Brüssel mahnte Kyriakides erneut diejenigen Staaten, die ihre Entwürfe wie Deutschland noch nicht nach Brüssel geschickt haben, dies schnellstens nachzuholen. Eigentlich war dafür die Frist am 1. Januar 2022 abgelaufen gewesen. Mindestens 19 der 27 Mitgliedstaaten haben dies bisher getan.

Zudem bekräftigte die Gesundheitskommissarin, dass es ihre Absicht sei, im Jahr 2023 einen Legislativvorschlag zum Tierwohl in der Nutztierhaltung vorzulegen. Dieser solle unter anderem zum Ziel haben, die Käfighaltung - inklusive der ausgestalteten Legehennenkäfige und Kastenständen für Sauen - EU-weit zu verbieten. Zudem sei geplant, die Regeln für Tiertransporte zu reformieren, sagte die Politikerin der Europäischen Volkspartei (EVP).

Özdemir drängt auf verbindliches Tierwohlkennzeichen

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir unterstrich auf dem Agrarrat in Brüssel, dass Deutschland den von der Kommission angestoßenen Prozess unterstütze. Zudem drängte der Berliner Agrarressortchef auf ein EU-weites Haltungsverbot für Pelztiere. Nachdrücklich forderte Özdemir darüber hinaus die Festschreibung konkreter Mindestanforderungen zur Haltung von Puten und Milchkühen. Auch ein verbindliches Tierwohlkennzeichen für Fleisch sei dringend geboten.

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