Gemeinsame Agrarpolitik
GAP 2023: Stilllegung ab Erntezeitpunkt und keine kahlen Böden im Winter
Für die neue Stilllegung in der GAP 2023 gilt: Nach dem Dreschen der Vorfrucht ist Schluss. Was im nächsten Jahr für den Agrarantrag zudem gilt, erläuterte die LWK Niedersachsen in einer Fragestunde.
Wie sehr das Thema GAP 2023 den Landwirten auf den Nägeln brennt, zeigte allein die Beteiligung an der Onlinefragestunde der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsenam heutigen Donnerstag: Rund 900 Teilnehmer bombardierten die Experten über zwei Stunden förmlich mit Fragen.
Antworten lieferten Ruth Beverborg, Leiterin des Sachgebietes Betriebswirtschaft bei der LKW Niedersachsen, Dr. Thorsten Hollmann-Hespos, Leiter des Geschäftsbereichs Förderung bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Landwirt Manfred Tannen, Präsident des Landwirtschaftlichen Hauptvereins für Ostfriesland e.V. (LHV) und Dr. Jürgen Wilhelm, Referatsleiter im Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium. Die Moderation übernahm Dr. Gerlinde Michaelis, Leiterin der Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau in Bad Zwischenahn.
Hier ein Auszug aus den wichtigsten Antworten der Experten, wobei darauf zu verweisen ist, dass die endgültigen Regeln für die GAP immer noch nicht komplett fest stehen. Jeder Betrieb sollte sich hier noch einmal genau vor Ort erkundigen.
Was ist künftig bei der Stilllegung zu beachten
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