Unter gewissen Umständen können sogenannte Spiegelklauseln zu Standards für in die Europäische Union eingeführte Agrarprodukte mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) kompatibel sein. Zu diesem Ergebnis kommt die EU-Kommission in einem Bericht, den sie vergangene Woche in Brüssel vorgelegt hat.
Frankreich wollte Prüfung der Spiegelklauseln
Mit dem Instrument der Spiegelklauseln sollen ausländische Erzeugnisse den in der EU geltenden Produktionsstandards unterworfen werden. Die französische EU-Ratspräsidentschaft hatte eine Prüfung der neuen Handelsregeln gefordert. Spielraum besteht laut der EU-Kommission unter anderem bei der Anwendung von gesundheits- und umwelt- sowie tierschutzrechtlichen Anforderungen im Produktionsprozess.
EU-Kommission empfiehlt Einzelfallprüfungen
Allerdings empfehlen die Berichtsautoren immer eine Einzelfallprüfung auf die Kompatibilität mit den WTO-Regeln. Daneben heißt es, dass Standards idealerweise bereits in Handelsabkommen festgeschrieben werden sollten. Vor allem müssten die Regularien technisch und wirtschaftlich durchführbar bleiben. Zu Sicherstellung, dass die Standards auch eingehalten werden, müssten nämlich die Produktions- oder Verarbeitungsmethoden in den Drittländern geprüft werden.
Gefahr von Vergeltungsmaßnahmen
In ihrem Bericht thematisiert die EU-Kommission auch die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen und die Verringerung des Einsatzes von chemischen Pflanzenschutzmitteln sowie Düngemitteln. Dabei verweist die Behörde auf die Möglichkeit, eigenständig Schutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen.
Abschließend räumt die Kommission jedoch ein, dass einzelne Maßnahmen, die die EU ergreifen könne, für viele WTO-Mitglieder besonders umstritten sein könnten. Dies berge die Gefahr, dass entsprechende EU-Vorgaben - selbst wenn diese in vollem Einklang mit den WTO-Regalarien stünden - jederzeit Gefahr liefen, angefochten zu werden.