Die Erfassung von Schadstoffen im Grundwasser und in Oberflächengewässern soll nach dem Willen des Europaparlaments ausgeweitet werden. Im Zuge der Aktualisierung der EU-Wassergesetze sollen die Wasserkörper nicht nur auf die gängigen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe wie beispielsweise Glyphosat oder Atrazin untersucht werden; auch deren Metaboliten müssen nach Auffassung der Abgeordneten in Zukunft Teil der Beobachtungslisten sein.
Konkret geht es um die Wasserrahmenrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie und die Oberflächengewässerrichtlinie der EU. Die Abgeordneten nahmen den Bericht mit 495 gegen nur zwölf Stimmen und 124 Enthaltungen an.
Ziel der von der Kommission im Oktober 2022 vorgeschlagenen Überarbeitungen ist es, die menschliche Gesundheit und die natürlichen Ökosysteme besser vor Schadstoffen zu schützen. Nun können die Gespräche mit den Mitgliedstaaten über die finale Ausgestaltung der Gesetze beginnen; dafür muss der Rat aber noch seinen Standpunkt festschreiben.
Auch auf Antibiotika testen
Die Europaparlamentarier fordern zudem, auch Mikroplastik, antimikrobielle resistente Mikroorganismen und ausgewählte antimikrobielle Resistenzgene zu erfassen. Darüber hinaus wollen sie, dass eine Untergruppe spezifischer Per- und Polyfluoralkyl-Stoffe (PFAS) sowie der PFAS-Gesamtwert in die Liste der Grundwasserschadstoffe aufgenommen werden.
Begründet wird dies damit, dass diese Stoffe in mehr als 70 % der Grundwassermessstellen in der EU nachgewiesen worden seien. Des Weiteren plädieren die Abgeordneten dafür, dass die Hersteller von Produkten, die umweltschädliche Stoffe enthalten, in Zukunft einen Beitrag zur Deckung der Messkosten leisten. Die Kommission soll einen möglichen Mechanismus der Herstellerverantwortung prüfen. Die Verursacher sollen also mehr zahlen.