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Gentechnik: EFSA schlägt neue Kriterien für die Risikobewertung vor

Die Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen ist maßgeblich für das Gentechnikrecht. Neue Kriterien-Vorschläge der EFSA beinhalten u.a. eine bereits sichere Nutzung der jeweiligen Gensequenz.

Lesezeit: 2 Minuten

Für die Überarbeitung des europäischen Gentechnikrechts liegt ein weiterer Baustein vor. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in dieser Woche neue Kriterien für die Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen vorgeschlagen.

Die im Auftrag der EU-Kommission erarbeitete Stellungnahme bezieht sich nicht auf Veränderungen durch artfremdes Genmaterial, sondern befasst sich mit gezielt ausgelösten Mutationen sowie Veränderungen, die mit für die konventionelle Zucht verfügbaren genetischen Ressourcen erfolgen, indem eine DNA-Sequenz entweder als Kopie eingefügt oder neu angeordnet wurde.

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Bewertung von Ressourcen und Methoden

Orientieren soll sich die künftige Risikobewertung zunächst an der Frage, ob grundsätzlich fremdes Genmaterial in die Pflanze eingebracht wurde. Darauf aufbauend soll geprüft werden, ob die Gene aus für die konventionelle Zucht verfügbaren genetischen Ressourcen stammen und welche Methode zur Integration in den Zielorganismus eingesetzt wurden. Einfließen soll außerdem, ob und inwieweit die Genaktivität der Pflanze durch die Modifikation verändert wird.

Abhängig von den vorangegangenen Kriterien sowie bei gezielter Mutagenese sollen ferner eine bereits erfolgte sichere Nutzung sowie Struktur und Funktion der veränderten Gensequenz einbezogen werden. Dabei wird die bereits erfolgte sichere Nutzung, beispielsweise für den menschlichen Verzehr oder als Tierfutter, als Schlüsselelement bei der Bewertung der Risiken bei gezielter Mutagenese sowie bei Veränderungen durch für die konventionelle Zucht verfügbare genetische Ressourcen gesehen. Die Wissenschaftler empfehlen, für die sichere Nutzung zeitnah eine Definition zu erarbeiten.

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