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Mitgliedstaaten wieder ohne qualifizierte Mehrheit

Jetzt muss die EU-Kommission über Glyphosat entscheiden

Die EU-Mitgliedstaaten verpassen erneut eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen zehn weitere Jahre Glyphosat. Was heißt das für die EU-Zulassung?

Lesezeit: 2 Minuten

Letzte Chance verpasst: Die EU-Mitgliedstaaten fanden am Donnerstag keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die erneute Zulassung des Herbizids Glyphosat um zehn weitere Jahre.

Somit wiederholen sie im sogenannten Berufungsausschuss das Ergebnis, das sie bereits vor einigen Wochen im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCOPAFF) herbeiführten.

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Das Ergebnis gab die EU-Kommission am Donnerstagmorgen bekannt.

Dass auch in der Abstimmung am Donnerstag keine qualifizierte Mehrheit zustande kam, ist nicht verwunderlich: Die EU-Kommission legte den Mitgliedstaaten denselben Vorschlag vor, zu dem sie bereits in der ersten Abstimmung kein klares Votum fanden.

Wann ist eine qualifizierte Mehrheit erreicht?

Eine qualifizierte Mehrheit ist dann erreicht, wenn eine Mehrheit von 55 % der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, für oder gegen den Kommissionsvorschlag stimmt.

Folgt jetzt der Alleingang der EU-Kommission?

Nun wird die EU-Kommission eine Entscheidung über die Zukunft von Glyphosat ohne ein klares Votum der Mitgliedstaaten treffen. Laut einem Sprecher der EU-Kommission ist sie dazu sogar verpflichtet.

„Die Kommission hat die rechtliche Verpflichtung auf Basis der bestehenden EU-Regulierung [über Glyphosat, Anm.] zu entscheiden“, sagte ein Kommissionssprecher am Mittwochnachmittag gegenüber top agrar.

Die Kommission hat auf Basis der EFSA-Bewertung vorgeschlagen, die Zulassung von Glyphosat zu verlängern. Daher gehen eine ganze Reihe von Beobachtern in Brüssel davon aus, dass die Kommission entscheiden wird, Glyphosat für weitere zehn Jahre zuzulassen. Das hat die Brüsseler Behörde mittlerweile offiziell bestätigt.

Die aktuelle Zulassung läuft am 15. Dezember 2023 aus.

Wie geht es dann in Deutschland weiter?

Fraglich ist, was eine Verlängerung der Glyphosat-Zulassung für deutsche Landwirte bedeutet. Aktuell sieht die Pflanzenschutzanwendungsverordnung ein Einsatzverbot von Glyphosat ab dem 01. Januar 2024 vor.

Das wurde jedoch im Lichte eines möglichen EU-Verbots beschlossen. Juristen, wie Rechtsanwalt Peter Koof gehen davon, dass Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, das pauschale Glyphosat-Verbot streichen muss.

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