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Kein Pflanzenschutz auf 18 ha: So geht ein Landwirt in Baden-Württemberg mit dem Verbot um

In Baden-Württemberg dürfen seit diesem Jahr in Naturschutzgebieten keine Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden. Markus Feldwieser aus Bopfingen ist mit 18 ha Ackerland betroffen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Biodiversitätsstärkungsgesetz in Baden-Württemberg verbietet seit Anfang dieses Jahres den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten. Für Markus Feldwieser aus Bopfingen-Oberdorf im Ostalbkreis bedeutet das schmerzhafte Einschränkungen. 18 ha seines Ackerlandes liegen im Naturschutzgebiet Tonnenberg, Käsbühl, Karkstein. „Auf diesen Flächen müssen wir unsere Bewirtschaftung komplett umstellen“, so der Landwirt.

Silphie auf Schutzflächen

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Der Legehennenhalter und Biogas­erzeuger bewirtschaftet 230 ha Fläche, davon 170 ha Ackerland. Seine Fruchtfolge besteht aus Winterweizen, Tri­ticale und Silomais. Daneben baut er noch Sojabohnen, Grünroggen, Sonnenblumen und Hirse an.

Um unabhängiger von Pflanzenschutzmaßnahmen zu werden, ließ Feldwieser im Vorjahr auf 5 ha seiner Naturschutzflächen Durchwachsene Silphie ansäen und führte im Herbst noch eine Herbizidbehandlung durch. „Die Silphie ist gutes Substrat für die Biogasanlage und müsste mindestens zehn bis fünfzehn Jahre nutzbar sein“, hofft der Landwirt.

Auf den restlichen 13 ha Naturschutzfläche hat er 2021 Triticale zur GPS-Nutzung angesät. Diese behandelte er im letzten Herbst noch einmal mit einem Herbizid und im Frühjahr striegelte er sie erstmals. „Der Bestand war sauber, aber der Unkrautdruck auf dieser Fläche wird ohne chemischen Pflanzenschutz im Lauf der Jahre zunehmen“, befürchtet Feldwieser.

Zurück zum Pflug

Direkt nach der GPS-Ernte hat Feld-wieser ein Hafer-Inkarnatklee-Gemen- ge als Zwischenfrucht gesät, die er Mitte Oktober siliert hat. Im Winter will er diese Fläche pflügen, um dann Mais anzubauen. Die Pflugfurche auf den Naturschutzflächen hält Feldwieser für unverzichtbar, obwohl er eigentlich pfluglos wirtschaftet. „Sonst werde ich das Unkraut nicht in den Griff bekommen“, ist sich der Landwirt sicher. Den Mais will er mehrmals hacken. Ob er damit das Unkraut in Schach halten kann, muss sich zeigen.

Als Biogasbetrieb sieht Feldwieser den Vorteil, dass er auf den Naturschutzflächen Ackerfutter für seine Biogasanlage anbauen kann. „Als reiner Marktfruchtbetrieb wäre ich aufgeschmissen“, ist der Landwirt überzeugt. Als ungerecht empfindet er, dass es für diese Einschränkung keinen finanziellen Ausgleich gibt. Das Agrarumweltprogramm FAKT in Baden-Württemberg honoriert den Herbizidverzicht zwar mit 80 € pro ha. Naturschutzflächen sind von dieser Förderung jedoch ausgeschlossen.

Baden-Württemberg: Verbotszone verkleinert

Die Debatte um Verbote von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten, die jetzt in Brüssel geführt wird, gab es in Baden-Württemberg bereits vor drei Jahren. Damals lief im Ländle das Volksbegehren Artenschutz – „Rettet die Bienen“, das unter anderem ein umfangreiches Verbot von Pflanzenschutzmitteln in allen Schutzgebieten vorsah.



Wäre das Volksbegehren zustande gekommen und mehrheitlich unterstützt worden, hätten auf rund 430 000 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) keine Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden dürfen. Um einen Konsens mit den Landwirten zu finden, initiierte die grün-schwarze Landes­regierung das Biodiversitätsstärkungsgesetz, das das Volksbegehren ersetzte.



Das Gesetz beinhaltet zwar das Ziel, landesweit den Pflanzenschutzmitteleinsatz bis 2030 um 40 bis 50 % zu reduzieren. Dafür beschränkt sich das Verbot von Pflanzenschutzmitteln nun auf rund 23 000 ha LF in Naturschutzgebieten.

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