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Klimaschutzgesetz: Landwirtschaft wird doch noch etwas geschont

Die Bundesregierung schwächt die Klimaziele für die Landwirtschaft im neuen Klimaschutzgesetz doch noch etwas ab. Zudem pocht Agrarministerin Klöckner auf eine Honorierung für die CO2-Speicherung.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundeskabinett hat am Mittwochmorgen ein neues Klimaschutzgesetz verabschiedet. Damit reagiert es auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Ende April die ursprünglichen Klimaziele der Regierung als verfassungswidrig eingestuft hatte. Im Vergleich zu den ersten Entwürfen zur Verschärfung der Klimaziele von vergangener Woche, ist das Klimaschutzgesetz jedoch gerade beim Sektor Landwirtschaft etwas moderater ausgefallen.

CO2-Ziele für die Landwirtschaft noch korrigiert

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Ursprünglich sollte die Landwirtschaft bis zum Jahr 2030 eine Reduktion auf 54 Mio. t CO2-Äquivalente schaffen. Nun sind es noch 56 Mio. t CO2-Äquivalente, die der Sektor Landwirtschaft 2030 wird ausstoßen dürfen. Das Ziel für 2040, ein Ausstoß von nur noch 40 Mio. t CO2-Äquivalenten für die Landwirtschaft, hat die Bundesregierung ganz gestrichen. Stattdessen steht im Gesetz für 2040 ein allgemeines Minderungsziel für ganz Deutschland über alle Sektoren hinweg von minus 88% CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990.

Ziel für CO2-Speicherung in der Landnutzung geblieben

Geblieben ist im Gesetzentwurf, dass die Landwirtschaft beim Klimaschutz doppelt gefordert ist, bei der CO2-Einsparung und bei der zusätzlichen CO2-Speicherung. Das Vorhaben im Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft bis zum Jahr 2045 eine Speicherleistung von mindestens 40 Mio. t CO2-Äquivalente als CO2-Senke zu erreichen, ist im nun beschlossenen Klimaschutzgesetz enthalten geblieben. Es soll vor allem über die Vernässung von Mooren und einen Um- und Ausbau von Wäldern erreicht werden.

Regierung will noch ein Sofortprogramm beschließen

Die heutigen Kabinettsbeschlüsse sind jedoch nur der erste Teil, der auch noch durch den Bundestag muss. Mit welchen Maßnahmen diese Ziele aber erreicht werden sollen, steht noch nicht im Gesetz. Die Bundesregierung beschloss jedoch parallel zum Klimaschutzgesetz am Mittwoch, bereits in den nächsten Wochen ein Sofortprogramm mit ersten Weichenstellungen für die neuen Ziele vornehmen zu wollen.

Maßnahmen für die Landwirtschaft angedeutet

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte zu Beginn der Woche schon angekündigt, was ihr an Maßnahmen vorschwebt. Technische Verbesserungen bei der Düngung, mehr Biokraftstoffe und mehr Biogas aus Wirtschaftsdünger, verringerte Tierzahlen über eine Förderung beim Umbau von Ställen, mehr Minimalbodenbearbeitung und mehr Ökolandbau. Zudem setzt Klöckner auf eine verstärkte CO2-Speicherung in Humus, Wäldern und Mooren und den Ausbau der stofflichen Nutzung von Holz im Gebäudebereich.

Klöckner drängt auf Honorierung von Speicherleistungen

Zum Klimaschutzgesetz hat Klöckner noch eine Protokollerklärung durchgesetzt, in der sie auf die Doppelrolle der Land- und Forstwirtschaft bei CO2-Einsparungen und CO-Speicherung verweist. Dort sei auch festgeschrieben, dass die Branche für die CO2-Speicherung honoriert werden soll, erläuterte Klöckner nach der Kabinettssitzung vor der Presse. „Der Sektor braucht Geld für die Zielerreichung“, sagte Klöckner. Die Branche sei Teil der Lösung und die Landwirtschaft müsse auch Nahrungsmittel produzieren. „Das wird nicht ohne CO2-Emissionen gehen“, sagte sie.

Druck auf SPD für neues Baurecht für Tierställe

Bereits zu Beginn der Woche hatte Klöckner deutlich gemacht, dass sie der Auffassung ist, dass die Landwirtschaft die Klimaziele ohne weitere Unterstützung nicht wird erreichen können. Den Koalitionspartner SPD drängte Klöckner erneut dazu, Zugeständnisse bei der Reform des Baurechtes für Tierhaltungsanlagen zu machen, um den Umbau von Ställen zu ermöglichen.

Klimaneutralität auf 2045 vorgezogen

Mit dem Gesetz strebt Deutschland an, bis 2045 klimaneutral zu werden und beschreibt den Weg dahin mit verbindlichen Zielen für jeden Sektor bis 2030. Bislang hatte die Bundesregierung Treibhausgasneutralität bis 2050 anvisiert. Das Zwischenziel für 2030 wird von derzeit 55 auf 65 % Treibhausgasminderung gegenüber 1990 erhöht. Für 2040 gibt es nun ein neues Zwischenziel von 88 % Treibhausgasminderung. Den größten Anteil an der CO2-Minderung müssen die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen.

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