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Mehrheit der EU-Agrarminister wollen Gentechnikrecht überarbeiten
Eine Mehrheit der EU-Agrarminister will den Rechtsrahmen für die neuen Züchtungsmethoden lockern. Sie sollen nicht mehr unter das strenge Gentechnikrecht fallen. Umsetzten soll das aber erst die nächste EU-Kommission, die im Herbst 2019 ihre Arbeit aufnimmt.
Einer Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens zu gentechnisch veränderten Organismen (GVO) steht die überwiegende Mehrheit der EU-Landwirtschaftsminister positiv gegenüber. Das zeigte sich bei der Diskussion um eine Stellungnahme der Niederlande zur geltenden GVO-Richtlinie, die auf dem Agrarrat vergangenerWoche in Brüssel vorgestellt wurde. Demnach wollen die Niederlande, unterstützt von Estland, dass Züchtungstechniken wie CRISPR/Cas, bei denen die Mutagenese gezielt eingesetzt wird, von transgenen Methoden rechtlich klar getrennt werden.
Thema nach der Europawahl
Die Europäische Kommission solle einen neuen Legislativvorschlag vorlegen und eine „Normanpassung“ vollziehen, so die Mehrheit der Landwirtschaftsminister. Bereits zuvor hatten der für die Thematik zuständige Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis und Agrarkommissar Phil Hogan angedeutet, dass die Behörde nach der Europawahl möglicherweise eine neue Vorlage zum Gentechnikrecht unterbreiten werde.
Deutschland zeigt sich offen
Während Deutschland einer Diskussion darüber offen gegenübersteht, pochten Dänemark und Belgien wie die Niederlande auf Änderungen. Die belgische Delegation betonte, dass die gegenwärtigen Regeln nicht die aktuelle Diskussionslage und den jetzigen Technikstand wiederspiegelten und daher dringend überarbeitet werden müssten. Eindeutig gegen eine Überarbeitung wandte sich lediglich Polens Landwirtschaftsminister Jan Krzysztof Ardanowski. Er begründete dies mit dem klaren Willen der polnischen Bevölkerung gegen die neuen Gentechniken. Die Bürger seien mit den aktuellen Regeln zur Gentechnik zufrieden, weshalb er keinen Grund sehe, daran etwas zu ändern.
Wissenschaftler plädieren für Neuordnung
Anlass für Vorstoß der Niederländer ist das im vergangenen Jahr vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte Urteil, wonach auch Produkte aus der Mutagenese als GVO anzusehen sind. Ausgenommen seien nur diejenigen Verfahren, die bereits seit längerem Anwendung finden und die als sicher gelten würden, entschieden die Luxemburger Richter. Scharfer Wiederspruch war von wissenschaftlicher Seite und insbesondere den Pflanzenzüchtern gekommen. Sie wiesen auch darauf hin, dass entsprechende Züchtungen nicht von einer natürlichen Mutation zu unterscheiden seien.