Am Donnerstag sind Vertreter der EU-Mitgliedstaaten erneut aufgefordert, über einen Verordnungsvorschlag der EU-Kommission abzustimmen, die Zulassung des Herbizids Glyphosat um zehn weitere Jahre zu verlängern. Bereits vor gut vier Wochen haben die Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCOPAFF) über den Verordnungsentwurf abgestimmt.
Eine Entscheidung können die EU-Länder jedoch nur mit einer qualifizierten Mehrheit treffen. Und die kam in der ersten Abstimmung nicht zustande.
Am Donnerstag tagt ein sogenannter Berufungsausschuss und die Mitgliedstaaten sollen über denselben Verordnungsvorschlag abstimmen wie bereits vor einem Monat. Das bestätigte ein Sprecher der EU-Kommission gegenüber top agrar.
Warum kam keine qualifizierte Mehrheit zustande?
Eine qualifizierte Mehrheit ist dann erreicht, wenn eine Mehrheit von 55 % der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, für oder gegen den Kommissionsvorschlag stimmt.
Tatsächlich stimmten 18 der 27 EU-Mitgliedstaaten (gut 67 %) der Mitgliedstaaten für die Verlängerung von Glyphosat. Die repräsentieren jedoch nur 55 % der EU-Bevölkerung. Die interaktive Karte zeigt: Neben Deutschland, haben sich unter anderem Frankreich, die Niederlande und drei weitere EU-Mitglieder enthalten. Dagegen stimmten nur drei Mitgliedstaaten: Kroatien, Luxemburg und Österreich.
Wie wird Deutschland bei Glyphosat abstimmen?
Deutschland hat sich in der vergangenen Abstimmung im Ständigen Ausschuss der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCOPAFF) enthalten. Zwar ist der Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) federführend in der Sache und klar gegen Glyphosat. Doch der Koalitionspartner der Grünen, die FDP, ist für eine Verlängerung der Glyphosat-Zulassung. Diese Patt-Situation in der Ampel-Regierung führte zur deutschen Enthaltung.
Und so könnte es auch am Donnerstag ablaufen. Eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gegenüber top agrar am Montagabend: "Die Position Deutschlands wird im Rahmen einer Ressortabstimmung unmittelbar vor dem Berufungsausschuss festgelegt. Die Haltung des BMEL zu Glyphosat ist klar: Wir werden einer erneuten Genehmigung nicht zustimmen – und das haben wir auch nicht getan."
Was passiert ohne qualifizierte Mehrheit für oder gegen Glyphosat?
Muss die EU-Kommission ohne klares Votum der Mitgliedstaaten über Glyphosat entscheiden, deutet sich eine Wiederzulassung an. Die EU-Kommission war es, die den EU-Mitgliedstaaten die Verlängerung per Verordnungsentwurf vorgelegt hat. Die Basis der EU-Kommission die positive Bewertung des Herbizids durch die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). die EFSA konnte „keine kritischen Problembereiche“ feststellen.
Eine Entscheidung ohne Votum der Mitgliedstaaten dürfte aus Sicht der EU-Kommission der politisch unerwünschte Ausgang sein. Die Mitgliedstaaten würden der Brüsseler Behörde den sprichwörtlichen schwarzen Peter zuschieben. Sie müsste über die Zukunft umstrittener Herbizide allein entscheiden.