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„Eindeutige Mängel“

Özdemirs Brief aus Brüssel: Mehr Green Deal in die GAP!

Die EU-Kommission übt deutliche Kritik am deutschen GAP-Plan. Deutschland müsse die Green-Deal-Ziele klarer übernehmen, die GAP-Auflagen konkretisieren und in Teilen noch verschärfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Auf 50 Seiten hat sich die EU-Kommission am deutschen Strategieplan zur GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) abgearbeitet und übt deutliche Kritik. So habe die Kommission „eindeutige Mängel“ in dem 1800 Seiten starken GAP-Strategieplan festgestellt. Zu den Zielen Klimaschutz und Biodiversität trage der deutsche Strategieplan nur teilweise bei, so die EU-Behörde. Die EU-Kommission antwortet aktuell auf alle Strategiepläne der 27 EU-Mitgliedstaaten mit sogenannten Beobachtungsschreiben (Observation letter).

Zu wenig Green Deal in der GAP!

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Keinen Zweifel lässt die EU-Kommission daran, dass sie einen stärkeren Bezug zum EU-Green Deal samt Farm to Fork-Strategie fordert. „Die Kommission bedauert es, dass Deutschland über qualitative Erläuterungen hinaus keine Angaben zu seinen nationalen Werten für die (…) Ziele des Grünen Deals gemacht hat“, heißt es im Schreiben der EU. Dazu sind die Mitgliedstaaten laut der EU-GAP-Gesetze allerdings nicht verpflichtet.

Positiv aus Sicht der EU: Das 30 %-Ziel für den Ökolandbau bis 2030. Dabei hat die EU-Kommission jedoch Zweifel, ob Deutschland den Wert tatsächlich erreichen kann.

Was heißt „Selbstbegrünung“?

Von fast allen Mitgliedstaaten fordert die EU-Kommission, die Strategiepläne konkreter zu fassen. Ein Beispiel: Beim Zankapfel der Stilllegung von 4 % der Ackerfläche solle das Landwirtschaftsministerium (BMEL) genauer erklären, was unter der „Selbstbegrünung“ zu verstehen sei. Dieses Motiv zieht sich durch das gesamte Schreiben der Kommission. Die Ministerialbeamten in Berlin müssen nun Listen erweitern, Details erläutern und Maßnahmen besser begründen.

Stilllegung und Pufferstreifen verschärfen

Für die Stilllegung fordert die EU-Kommission außerdem das Datum nach hinten zu schieben, ab dem Landwirte ihre Brachen wieder bearbeiten dürfen. Bei den Pufferstreifen für Gewässer solle das BMEL sicherstellen, dass die Bundesländer ihr Veto-Recht nicht überstrapazieren, so die EU-Kommission. Für einige GAP-Auflagen hatte das Land Niedersachsen bereits angekündigt, die Länderermächtigung für Ausnahmen in der GAP zu nutzen.

Kritik oder „Rückenwind“?

Anders als das Schreiben aus Brüssel vermuten lässt, hält das BMEL die „konstruktiven Anmerkungen der EU-Kommission“ für „Rückenwind“. Auf Twitter erkennt Agarminister Cem Özdemir Versäumnisse der Vorgängerregierung.

Das BMEL werde vermutlich bereits in dieser Woche mit den Bundesländern technische Fragen klären, die von der Kommission angemerkt wurden. Im Anschluss daran werde es zu einem Austausch mit Verbänden und Interessengruppen kommen, so das BMEL.

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