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Landwirtschaft muss sich auf Selbstbegrünung von Brachen einstellen

Das in Deutschland geplante Gebot zur Selbstbegrünung von Brachen trifft in der Landwirtschaft auf Unverständnis. Bisher sieht es nicht danach aus, dass es noch fällt.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Vorgaben für die Selbstbegrünung von Brachen und die Fruchtfolge gehören zu den am meisten kritisierten Aspekten der Agrarreform ab 2023. Die Agrarminister der deutschen Bundesländer hatten Anfang April einstimmig dafür votiert, beide Vorgaben noch vor Inkrafttreten der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) zu lockern.

Vergangene Woche nahm Agrarminister Cem Özdemir die Forderungen zur Fruchtfolge auf und kündigte an, sich für die Verschiebung der Fruchtfolge-Pflicht auf 2024 bei der EU-Kommission einzusetzen. Damit soll Landwirten im Herbst 2022 nochmal die Möglichkeit gegeben werden, Stoppelweizen anzubauen. Özdemir begründet das mit der angespannten Lage auf dem weltweiten Getreidemarkt seit dem Krieg in der Ukraine.

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Selbstbegrünungspflicht wird nicht gelockert

Was passiert mit der von den Agrarministern kritisierten Pflicht zur Selbstbegrünung auf den Brachflächen ab 2023? Das Vorsitzland der Agrarministerkonferenz (AMK) Sachsen-Anhalt gibt sich wenig optimistisch. Die Selbstbegrünungspflicht sei Teil der Kompromisslösung im Bundesrat zur Umsetzung der GAP in Deutschland gewesen. „Es ist nicht damit zu rechnen, dass diese Regelung geöffnet wird“, sagte eine Sprecherin von Sachsen-Anhalts Agrarminister Sven Schulze (CDU) nun gegenüber top agrar.

Untersaaten oder Vorfrüchte wie Kleegras oder Ackerfutter als Bewuchs auf den Brachen zuzulassen, wäre allenfalls als Ausnahmefall im Rahmen des Übergangs von 2022 zu 2023 zulässig, so die Sprecherin weiter.

Auch das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) teilt gegenüber top agrar mit, dass die Vorgabe zur Selbstbegrünung von Brachen voraussichtlich im Jahr 2023 in Kraft treten wird. Der Bundesrat habe im Dezember 2021 beschlossen, dass eine nichtproduktive Fläche beginnend unmittelbar nach der Ernte der Hauptkultur im Vorjahr der Selbstbegrünung zu überlassen ist, heißt es beim BMEL. Grundvoraussetzung für den Erhalt der Basisprämie ab 2023 ist weiterhin das Vorhalten von 4 % der Ackerfläche als nichtproduktive Fläche.

BMEL sieht Bundesländer dafür verantwortlich

Eine Sprecherin von Agrarminister Cem Özdemir (Grüne) verteidigt das BMEL allerdings damit, dass es die Bundesländer im Bundesrat waren, die die Selbstbegrünung für die Brachen eingebracht hatten. Der von der Bundesregierung eingebrachte GAP-Entwurf habe zuvor diese Verpflichtung nicht vorgesehen, so das BMEL.

Dennoch legt das BMEL Wert darauf, dass es nur den aktuellen Stand des GAP-Strategieplanes wiedergeben könne. Insbesondere im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des deutschen Strategieplans durch die EU-Kommission könnten sich noch Änderungen ergeben.

Aktuell liegen die deutschen Regeln zur Umsetzung der GAP ab 2023 in Brüssel als Strategieplan zur Prüfung. Die Frist für eine Rückmeldung läuft am kommenden Wochenende ab. Danach könnte Brüssel noch Korrekturen am GAP-Strategieplan verlangen.

Für 2024 hat das BMEL dann eine umfassende Evaluierung der neuen GAP-Regeln angekündigt.

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