GAP-Reform
Özdemir will Fruchtfolge-Pflicht auf 2024 verschieben
Agrarminister Cem Özdemir greift bei der Pflicht zum Fruchtwechsel in der neuen GAP-Reform ein. Sie soll auf 2024 verschoben werden, damit im Herbst nochmal Stoppelweizen möglich ist.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) setzt sich bei der EU-Kommission für einen Aufschub der Fruchtwechsel-Pflicht in der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ein, bestätigte das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) gegenüber top agrar. Diese soll danach nicht schon ab 2023 sondern frühestens ab 2024 gelten.
Als Begründung zieht Özdemir eine Unterstützung für den Weizenanbau in Deutschland heran. Denn mit dem Aufschub kann im Herbst 2022 noch einmal Stoppelweizen, also Weizen nach Weizen, angebaut werden. Dies wäre eigentlich mit Inkrafttreten der neuen GAP ab 2023 untersagt gewesen, wenn Landwirte ab 2023 EU-Agrarzahlungen erhalten wollen.
Ernährungssicherung als Begründung für Stoppelweizen Erlaubnis
„Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die Auswirkungen auf weltweite Ernährungssicherung bereiten uns allen Sorgen", sagte Özdemir. Er setze sich deshalb in Brüssel dafür ein, dass die neue Regelung zum Fruchtwechsel verschoben werde, „damit unsere Bauern mehr Weizen produzieren können“, so Özdemir weiter. Andernfalls könne schon bei dieser Herbstaussaat nicht mehr Weizen auf Weizen angebaut werden.
Der Vorteil sei, so Özdemir, „wir erhalten die wenigen Flächen für den Artenschutz.“ Seien diese Vielfaltsflächen erstmal verschwunden, gebe es auch nichts mehr zu schützen. Versorgungssicherheit und Klimaschutz...
Mit top+ weiterlesen
Das volle Spezialwissen in Ackerbau, Rinder- / Schweinehaltung sowie Management
Digital
Monatsabo
9,80 EUR / Monat
1. Monat kostenlos
- Tagesaktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten
- Exklusive Beiträge, Videos und Hintergrundinfos
- Artikel kommentieren und mitdiskutieren
- Preisvorteile auf Webinare und Produkte
Digital + Print
Jahresabo
124,20 EUR / Jahr
Sehr beliebt
- Alle Vorteile des Digitalabos
- 12x pro Jahr ein Heft
- Zusätzliche Spezialteile Rind und Schwein wählbar
- Kostenlose Sonderhefte
Digital
Jahresabo
117,60 EUR / Jahr
Spare 6% zum Monatsabo
- Tagesaktuelle Nachrichten, Preis- und Marktdaten
- Exklusive Beiträge, Videos und Hintergrundinfos
- Artikel kommentieren und mitdiskutieren
- Preisvorteile auf Webinare und Produkte
Mehr zu dem Thema
Die Redaktion empfiehlt
Agrarreform ab 2023
DLG drängt auf Lockerungen bei Fruchtwechsel und Selbstbegrünung von Brachen
vor von Stefanie Awater-Esper
Die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) bündelt ihre Verbesserungen zur Umsetzung der EU-Agrarreform (GAP) ab 2023 in sieben Punkten. Offen ist, ob die Zeit für Veränderungen noch reicht.
Weiterlesen

Agrarrecht
Agrarreform: Das müssen Landwirte ab 2023 neu beachten
vor von Gesa Harms
Basisprämie, Fruchtfolge, GLÖZ: Auf dem 11. Symposium Agrarrecht der Kanzlei Geiersberger Glas in Rostock gab es auch interessante Details zur Reform der Gemeinsamen Agrarpoltik.
Weiterlesen

Agrarministerkonferenz zur GAP
Pflicht zur Selbstbegrünung von Brachen ab 2023 soll wieder fallen
vor von Stefanie Awater-Esper
Die Agrarminister der Länder können sich doch auf Erleichterungen für die Landwirtschaft zur Agrarreform 2023 einigen. Sie betreffen die Begrünung von Brachflächen und den Fruchtwechsel.
Weiterlesen

Agrar-Antrag 2022
Beim Agrar-Antrag schon jetzt die GAP 2023 im Blick haben
vor von Anne Katrin Rohlmann
Die Agrarreform 2023 und ihre Änderungen scheinen noch weit entfernt. Sie wirkt sich aber jetzt schon auf den Agrar-Antrag 2022 aus. Was Sie jetzt beachten sollten.
Weiterlesen
