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Weniger Marktkonzentration

Sachsen-Anhalt legt Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes vor

Das neue Agrarstrukturgesetz in Sachsen-Anhalt soll Finanzinvestoren mit ihren Share Deals abwehren. Es sieht Anzeigepflicht bei Pachten mit Bußgeldern bis 100.000 € und Genehmigungspflichten vor.

Lesezeit: 4 Minuten

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat am Donnerstag in erster Lesung den von den Regierungsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes Sachsen-Anhalt beraten. Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert betonte in der Debatte, dass das Gesetz Transparenz im Bodenrecht bringe und Marktkonzentrationen verhindern könnte. Investoren, die nicht aus der Landwirtschaft kommen, werden künftig nicht mehr unbegrenzt Acker erwerben können.

Ausgearbeitet haben den Regierungsfraktionen von CDU, SPD und Grünen. Die Sicherung und Verbesserung der Agrarstruktur soll im Wesentlichen erreicht werden durch:

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  • mehr Transparenz auf dem Bodenmarkt,
  • Verhinderung von marktbeherrschenden Stellungen,
  • Stärkung der Landgesellschaft.

Der vorliegende Entwurf reagiert auf die seit einigen Jahren festzustellenden Veränderungen auf dem Bodenmarkt, insbesondere auf den erheblichen Anstieg der Boden- und Pachtpreise in Sachsen-Anhalt, erinnerte Dalbert in ihrer Rede. Eine Ursache sei ein zunehmender Wettbewerb auf dem Bodenmarkt. Hierzu trägt ihrer Ansicht nach nicht zuletzt die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank bei.

Das Problem sind die Share Deals

Der Kauf von landwirtschaftlichem Boden durch außerlandwirtschaftliche Investoren erfolgt oftmals durch den Kauf von Anteilen an Landwirtschaft betreibenden Gesellschaften. Diese sogenannten Share Deals treiben besonders in Ostdeutschland die Bodenpreise in die Höhe. Sie sind besonders attraktiv, da sie bisher nicht anzeigepflichtig sind. Zudem muss bei einem Erwerb von weniger als 95 % der Anteile an einem Unternehmen keine Grunderwerbsteuer bezahlt werden.

Künftig unterliegen Anteilskäufe an Unternehmen mit mehr als 250 ha Eigentum an land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken in Sachsen-Anhalt der Zustimmung durch das Landesverwaltungsamt, wenn mit dem Anteilserwerb ein bestimmender Einfluss (mehr als

25 %) auf das Unternehmen entsteht. Versagt werden können solche Share Deals, um eine den Wettbewerb wesentlich beeinträchtigende Konzentration von Flächen auf dem regionalen Bodenmarkt (50 % oder mehr in der Gemarkung) zu verhindern, aber auch dann, wenn der Kaufpreis unangemessen überhöht oder zu niedrig ist.

Auch die reinen Landkäufe werden durch den Gesetzentwurf stärker reguliert, erklärte Dalbert weiter. Insbesondere sollen die Landkreise künftig Zukäufe untersagen können, wenn hierdurch der Käufer eine marktbeherrschende Stellung auf dem regionalen Bodenmarkt erreicht (Käufer ist Eigentümer oder Pächter von 50 % oder mehr der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Gemarkung) oder unangemessene Preise vorgesehen sind.

Die Landgesellschaft erhält bei Landverkäufen ein Vorkaufsrecht, auch wenn zunächst kein aufstockungsbedürftiger Landwirt vorhanden ist. Damit kann Finanzinvestoren künftig besser entgegenwirkt werden. Bisher konnte die Landgesellschaft deshalb ihr Vorkaufsrecht häufig nicht ausüben.

Ebenfalls geplant ist der Aufbau eines Bodenfonds mit rund 20.000 ha. Die Flächen können später an Junglandwirte übergehen, die damit ihren eigenen Hof aufbauen. Bisher haben Existenzgründer zwischen Finanzinvestoren und etablierten Agrarbetrieben beim Landerwerb zu wenige Chancen.

Mehr Transparenz beim Bodenmarkt will das Land erreichen durch zwei Maßnahmen:

  1. durch eine Anzeigepflicht bei Pachten: Zukünftig werden Verstöße durch Verpächter mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet.
  2. Auch Verstöße gegen die Genehmigungspflicht bei Share Deals sind bußgeldbewehrt, mit Bußgeldern bis zu 1 Mio. €.

„Grund und Boden gehört in die Hand ortsansässiger Landwirte. Bauern vor Ort sind unerlässlich für die Entwicklung unserer ländlichen Räume. Sie übernehmen Verantwortung vor Ort“, so Dalbert.

Investoren, die nicht aus der Landwirtschaft kommen, würden künftig nicht mehr unbegrenzt Acker erwerben können.

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Bauernbund enttäuscht

Enttäuscht zeigt sich der Bauernbund Sachsen-Anhalt. Der Gesetzentwurf entspreche in weiten Teilen nicht den Erwartungen, weshalb die Bauernvertretung diesen ablehnen werde, hieß es am Freitag.

Die Entwicklungen zeigen laut Bauernbund, dass es Landwirten bzw. landwirtschaftlichen Unternehmen wirtschaftlich zunehmend schwerer fällt, die auf den Bodenmarkt kommenden Flächen zu pachten oder zu erwerben. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten würden bisher keinen ausreichenden Schutz für die Gefährdung der Agrarstruktur und die Verhinderung von eklatanten Wettbewerbsverzerrungen bieten, weil z.B. derzeit Anteilsverkäufe von Betrieben und damit dazugehörendes landwirtschaftliches Bodeneigentum nicht der Grundstückverkehrsprüfung unterliegen.

Ein neues Agrarstrukturgesetz müsse den zunehmenden Einfluss außerlandwirtschaftlicher Kapitalanleger unterbinden und beherrschende Stellungen am Boden- und Pachtmarkt verhindern, erklärt der Verein in einer Stellungnahme.

„Ein Gesetz mit dieser Brisanz darf keinesfalls zum Ende der Legislatur „durchgewunken“ werden, sondern das „für und wider“ muss in Rede und Gegenrede mit den Betroffenen ausgiebig erläutert werden, weil die Entwicklung der ländlichen Räume massiv durch dieses Gesetz beeinflusst wird“, so der Vizepräsident Martin Dippe zur heutigen Befassung im Landtag.

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