2018 übernimmt Nordrhein-Westfalen den Vorsitz der Agrarministerkonferenz von Niedersachsen. Unter Leitung von Agrarministerin Christina Schulze-Föcking (CDU) wird NRW den Schwerpunkt auf die Ausgestaltung der GAP nach 2020 legen. Für Januar hat sich EU-Agrarkommissar Phil Hogan angesagt.
Als Vorsitzland der Agrarministerkonferenz im Jahr 2018 wird Nordrhein- Westfalen den agrarpolitischen Schwerpunkt auf die Ausgestaltung der GAP nach 2020 legen. „Ich habe Agrarkommissar Hogan eingeladen, seine Vorschläge im Rahmen unserer Sonderagrarministerkonferenz im Januar 2018 in Berlin zu erläutern und mit uns zu diskutieren“, sagte Schulze Föcking.
Zwischen den Bundesländern steht eine kontroverse Diskussion über die künftige Verteilung der Direktzahlungen auf größere und kleinere Betriebe, sowie auch auf Betriebe mit Tierhaltung bevor. EU-Agrarkommissar Phil Hogan hatte zur Abmilderung von Verteilungsungerechtigkeiten die Prüfung verschiedener Szenarien vorgeschlagen. Dazu gehören die Kappung der Zahlungen ab einer bestimmten Größe, eine größenabhängige Degression der Direktzahlungen sowie eine stärkere Förderung der ersten Hektare. „Hier müssen wir genau hinschauen. Im Prinzip hat sich die derzeit praktizierte erhöhte Förderung der ersten Hektare bewährt“, wertete Schulze-Föcking. Es dürfe künftig kein Modell geben, welches die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe im Vergleich mit anderen Ländern einschränke, so Schulze-Föcking weiter.
Generell hält Schulze Föcking die Eckpunkte, die die EU-Kommission am Mittwoch zur EU-Agrarreform vorgestellt hat für „eine gute Grundlage“. „Ich begrüße, dass die Vereinfachung der Agrarpolitik und der Abbau der Bürokratie als zentrale Aufgaben im Mittelpunkt stehen. Hierauf hoffen Landwirtinnen und Landwirte sowie die Agrarverwaltung schon lange“, sagte sie.
Der vorgestellte Ansatz der Kommission, sich mehr auf die Festlegung von Zielen und die Kontrolle der Zielerreichung zu konzentrieren, verlagere die Verantwortung für die Ausgestaltung der Maßnahmen und für die Verwaltungs- und Kontrollsysteme in Richtung Mitgliedsstaaten. „Dies bringt Chancen in der nationalen Ausgestaltung, aber birgt auch Risiken hinsichtlich eines erhöhten Abstimmungsaufwands. Hier kommt es auf die Details der weiteren Ausgestaltung an“, so die Ministerin.