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Bayern

Söder: Ernährungssicherheit im Grundgesetz verankern

Vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges fordert Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, die Ernährungssicherheit im Grundgesetz zu verankern.

Lesezeit: 2 Minuten

Anlässlich des Besuches von EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski sprach sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder dafür aus, der Ernährungssicherheit oberste Priorität einzuräumen und diese im Grundgesetz zu verankern. Klimaschutz, Tierschutz, Ernährungssicherheit schaffe man am besten mit heimatlichen Strukturen, sagte Söder. Man müsse deshalb mehr auf heimatlich erzeugte Nahrungsgmittel setzen und die regionalen Wertschöpfungsketten stärken. Damit die Preise für die Verbraucher stabil blieben, sollte die Mehrwertsteuer auf alle Grundnahrungsmittel gesenkt werden.

Söder: „Wir haben bäuerliche Familienbetriebe, keine Agrarfabriken“

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Zugleich stellte der CSU-Politiker der bayerischen Landwirtschaft ein gutes Zeugnis aus. „Die Art und Weise, wie in Bayern Landwirtschaft betrieben wird, kann ein Vorbild sein für die Herausforderungen der Zukunft“, sagte er in Richtung Agrarkommissar Wojciechowski. „Wir haben bäuerliche Familienbetriebe, keine Agrarfabriken.“

Zur Farm to Fork-Strategie forderte Söder ein Folgenabschätzung vor der Verabschiedung von Gesetzestexten und warnte: „Es darf nicht sein, dass durch eine solche Strategie Umfang und Wertschöpfung aus der Erzeugung von Lebensmitteln in der EU sinkt und in der Folge dann Lebensmittel zu Billigpreisen und niedrigeren Erzeugungsstandards in die EU eingeführt werden.“

Söder: "Finanzieller Ausgleich für höhere Erzeugungskosten in der EU"

Söder schlug einen finanziellen Ausgleich für die höheren Kosten der künftigen Lebensmittelerzeugung in der EU vor, um eine Verlagerung von Treibhausgasemissionen aus der EU in andere Regionen der Welt zu verhindern. Zudem forderte er europäische Regelungen für die Herkunftskennzeichnung, um künftig die Herkunft von Lebensmitteln ausloben zu dürfen.

Glauber: "Kontrollierte Entnahme von Wölfen ermöglichen"

Bayerns Umweltminister Torsten Glauber (Freie Wähler) äußerte in Anwesenheit von Wojciechowski, dass er erwarte, dass der Wolf in der FFH Richtlinie der EU nicht mehr als strikt geschützte Tierart aufgelistet werde. Stattdessen könnte der Wolf als Art gelistet werden, bei der eine kontrollierte Entnahme möglich sei. Die Bundesregierung forderte er auf, die bestehenden Möglichkeiten der Richtlinien auszuschöpfen, dass der Wolf in Ausnahmefällen im Rahmen eine beschränkten Bestandsregulierung abgeschossen werden könne.

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