Aufgewühlt vom Aldi-Deal des ehemaligen Thüringer Bauernverbandspräsidenten Klaus Kliem drückt die Linke in Thüringen jetzt bei der Neuregelung des Grundstückmarktes aufs Gas. Ziel sei eine regionale, weniger exportorientierte, für Landwirte auskömmliche Landwirtschaft und eine Stärkung des ländlichen Raums. Noch in diesem Jahr ist deshalb ein Entwurf zu einem neuen Agrarstrukturverbesserungsgesetz des Landes geplant, so Susanne Hennig-Wellsow, Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Thüringer Landtag.
Grundlage dafür soll u.a. ein Gutachten sein, das Rechtsanwalt Thomas Rüter aus der Hamburger Kanzlei Hohage, May & Partner erarbeitete. Am Mittwoch, den 30.September stellte Rüter im Rahmen einer Pressekonferenz einige Empfehlungen daraus vor, u.a.:
Verhindern weiterer Bodenbesitzkonzentrationen durch eine Obergrenze von z.B. 500 ha je Unternehmen bzw. Landwirt pro Bundesland, ab der ein Betrieb nicht mehr zukaufen darf.
Erweiterte Vorkaufsrechte für die Landgesellschaften bzw. Siedlungsunternehmen. Sie sollen das Vorkaufsrecht auch dann ausüben dürfen, wenn es aktuell keinen kaufwilligen Landwirt gibt.
Genehmigungspflicht für share-deals, wenn Investoren z.B. zu über 40 % am Bilanzvolumen beteiligt sind.
Gleichstellung von kooperativen gemeinwohlorientierten Zusammenschlüssen mit landwirtschaftlichen Unternehmen.
Rüter stellte klar, dass sich die Bodengesetzgebung nur noch auf Länderebene regeln lasse. Die jeweiligen genauen Werte bezüglich Besitz- und Genehmigungsgrenzen seien noch politisch festzulegen.
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Aufgewühlt vom Aldi-Deal des ehemaligen Thüringer Bauernverbandspräsidenten Klaus Kliem drückt die Linke in Thüringen jetzt bei der Neuregelung des Grundstückmarktes aufs Gas. Ziel sei eine regionale, weniger exportorientierte, für Landwirte auskömmliche Landwirtschaft und eine Stärkung des ländlichen Raums. Noch in diesem Jahr ist deshalb ein Entwurf zu einem neuen Agrarstrukturverbesserungsgesetz des Landes geplant, so Susanne Hennig-Wellsow, Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Thüringer Landtag.
Grundlage dafür soll u.a. ein Gutachten sein, das Rechtsanwalt Thomas Rüter aus der Hamburger Kanzlei Hohage, May & Partner erarbeitete. Am Mittwoch, den 30.September stellte Rüter im Rahmen einer Pressekonferenz einige Empfehlungen daraus vor, u.a.:
Verhindern weiterer Bodenbesitzkonzentrationen durch eine Obergrenze von z.B. 500 ha je Unternehmen bzw. Landwirt pro Bundesland, ab der ein Betrieb nicht mehr zukaufen darf.
Erweiterte Vorkaufsrechte für die Landgesellschaften bzw. Siedlungsunternehmen. Sie sollen das Vorkaufsrecht auch dann ausüben dürfen, wenn es aktuell keinen kaufwilligen Landwirt gibt.
Genehmigungspflicht für share-deals, wenn Investoren z.B. zu über 40 % am Bilanzvolumen beteiligt sind.
Gleichstellung von kooperativen gemeinwohlorientierten Zusammenschlüssen mit landwirtschaftlichen Unternehmen.
Rüter stellte klar, dass sich die Bodengesetzgebung nur noch auf Länderebene regeln lasse. Die jeweiligen genauen Werte bezüglich Besitz- und Genehmigungsgrenzen seien noch politisch festzulegen.