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GAP 2023: Was können die Öko-Regelungen?

Mit den Öko-Regelungen sollen Landwirte die sinkenden GAP-Direktzahlungen ab 2023 aufstocken und für Umweltleistungen belohnt werden. Für viele Betriebe dürften sich die Maßnahmen aber nicht rechnen.

Lesezeit: 12 Minuten

Unsere Experten: Jan-Hendrik Buhk und Uwe Latacz-Lohmann von der Uni Kiel sowie Torben Tiedemann von der FH Kiel

Mit den Öko-Regelungen (Eco-Schemes) will die Politik die Landwirtschaft auf Kurs Richtung mehr Nachhaltigkeit schicken. Für die Maßnahmen sind ab 2023 im Rahmen der Reform der Gemeinsamen ­Agrarpolitik (GAP) rund 1 Mrd. € pro Jahr reserviert. Ob das Vorhaben gelingt, hängt maßgeblich davon ab, ob unter dem Strich etwas im Portemonnaie der Landwirte übrig bleibt. Unsere Experten zeigen, welche Maßnahmen zu welchen Betriebstypen passen.

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Dazu haben wir für drei Betriebe nachgerechnet, ob sich die Teilnahme lohnt.

Wir haben die Betriebe bewusst so ausgewählt, dass ihnen die Teilnahme an den Öko-Regelungen unterschiedlich leicht fällt.

Ein intensiv wirtschaftender Milchviehbetrieb aus Bayern und ein großer Ackerbaubetrieb aus Mecklenburg-Vorpommern mit enger Fruchtfolge stellen die beiden Betriebe dar, die weit von dem entfernt sind, was die Öko-Regelungen eigentlich fördern sollen. Ein Gemischtbetrieb aus dem niedersächsischen Wendland hat demgegenüber günstigere Ausgangsbedingungen für die Teilnahme an den Öko-Regelungen.

SPEZIALISIERTER ACKERBAU

Prämien unwirtschaftlich

Die neuen GAP-Anforderungen (Konditionalität) schreiben Landwirten vor, 4 % ihrer Ackerfläche stillzulegen. Da­zu muss der Beispielbetrieb zusätzlich zu seinen 20 ha Landschaftselementen noch 20 ha Ackerland stilllegen. Nachdem er die Konditionalität erfüllt, kann er über eine freiwillige Aufstockung der Stilllegung im Rahmen der Öko-Re­gelungen nachdenken.

Um zu entscheiden, ob es sich lohnt, ein weiteres Prozent der 1.000 ha Ackerland (also 10 ha) stillzulegen, muss man der Prämie (1.300 €/ha) den entgangenen Deckungsbeitrag und die Kosten für das Mulchen gegenüberstellen. Aus ökonomischer Sicht würde der Landwirt die schwächste Frucht einschränken. Das wäre in diesem Fall die Wintergerste, für die ein Deckungsbeitrag von 979 €/ha unterstellt wird. Für das Mulchen der Grünbrache fallen 30 €/ha an.

Im Saldo bleibt ein Gewinn von 291 €/ha (1.300 €/ha - 979 €/ha - 30 €/ha). Das zweite Prozent der Brutto-Ackerfläche in Grünbrache umzuwandeln rechnet sich nicht. Hierfür gibt es nur noch eine Prämie von 500 €/ha.

Blühfläche für 150 €/ha

Wer seine Stilllegung mit einer Blühmischung begrünt, bekommt dafür 150 €/ha. Das gilt allerdings nur für die zusätzliche Stilllegung im Sinne der Öko-Regelungen. Die Brache im Sinne der Konditionalität müssen Landwirte nach der Ernte der Vorkultur der Selbstbegrünung überlassen.

Setzt man die Kosten für die Etablierung einer einjährigen Blühfläche mit 110 €/ha an, so ergibt sich ein Mehrgewinn von 40 €/ha Blühfläche, bei 10 ha also 400 € insgesamt. Sät man eine zweijährige Blühmischung, fällt die Bilanz besser aus: Dann liegen die Etablierungskosten aufs Jahr gerechnet bei nur 85 €/ha und der jährliche Gewinn 65 €/ha, also 650 € bei 10 ha .

Weite Rotation lohnt nicht

Bei der Öko-Regelung zur fünfgliedrigen Fruchtfolge müssen auf mindestens 10 % der Ackerfläche Leguminosen ­stehen, Getreide auf maximal 66 %. Keine der fünf Früchte darf weniger als 10 % und mehr als 30 % der Netto-Ackerfläche ausmachen. Dafür gibt es 30 €/ha Netto-Ackerfläche abzüglich Stilllegung.

Mit seiner Standard-Fruchtfolge Raps – Weizen – Gerste ist der ­Betrieb ein ganzes Stück davon entfernt. Als mögliche Früchte kommen für den Mähdruschbetrieb zum Beispiel Ackerbohne und Winterroggen infrage.

Im Beispiel ersetzen die not­wendigen 10 % Ackerbohnen den Winterraps in der Fruchtfolge. Die 14 % Roggen gehen zu Lasten der Wintergerste und des Winterweizens, da der Ackerbauer den Anbau auf 30 % reduzieren muss.

Im Saldo führt die Umstellung zu einem Verlust an Vergleichsdeckungsbeitrag von 56.811 €. Dem Verlust stehen nur 28.800 € Prämien dieser Öko-Regelung gegenüber (30 € pro ha × 960 ha). Die Teilnahme an der Öko-Regelung wäre also ein riesiges Verlustgeschäft. Details und weitere Zahlen zu den von uns unterstellten Deckungsbeiträgen finden Sie im Internet unter HeftPlus.

Nur 3,50 € pro ha

In der Summe kann der Ackerbauer nicht viel an den Öko-Regelungen ­verdienen. Einkommenswirksam sind 2.910 € aus der zusätzlichen Stilllegung und 650 € aus der Anlage einer zweijährigen Blühmischung auf ebendieser Stilllegung. Auf die Gesamtfläche gerechnet sind das keine 4 €/ha. Da sich die „Vielfältigen Kulturen“ in diesem Betrieb nicht rechnen, werden weiterhin keine Sommerungen angebaut. Deshalb kommt eine Teilnahme am Pflanzenschutz-Verzicht für den Ackerbaubetrieb gar nicht infrage.

MILCHVIEH-FUTTERBAU

Extensivierung schwierig

Dem bayerischen Milchvieh-Futterbaubetrieb stehen mehr Öko-Regelungen zur Verfügung als dem Ackerbau­betrieb, da die Betriebsleiterin auch Grünland bewirtschaftet. Jedoch scheiden die beiden Grünland-Öko-Regelungen „Extensivierung des gesamten Dauergrünlands“ und „Ergebnisorientierte Bewirtschaftung von Grünlandflächen mit vier regionalen Kennarten“ aus. Die 1,4 RGV/ha-Marke reißt die Landwirtin mit ihren 100 Kühen plus Nachzucht (siehe Übersicht 1; RGV = Raufutter verzehrende Großvieheinheit). Auf vier regionale Kennarten kommt sie auch nicht, da sie ihre Grundfutterqualität nur mit intensiver Bewirtschaftung erreicht.

Altgrasstreifen lohnen

Für das erste Prozent der Grünlandfläche eines Betriebes zahlt die EU 900 € pro ha, wenn man auf 10 – 20 % des Schlages Altgrasstreifen als Rückzugsraum für wild lebende Tiere und Insekten stehen lässt. Für den Beispielbetrieb sind das 0,35 ha (1 % von 35 ha Grünland). Das ist nur knapp oberhalb der Bagatellgrenze von 0,1 ha. Dafür bekäme der Betrieb eine Prämie von 315 € (0,35 ha × 900 €/ha).

Rechnet man die Kosten dagegen (Futterzukauf und Mulchen für 0,35 ha in Höhe von 104 €), bleiben gerade mal 211 € übrig. Dabei legen die Experten zugrunde, dass Altgrastreifen auf ertragsschwacher Fläche angelegt werden. Nicht berücksichtigt ist, dass man die Altgrasstreifen auszäunen muss, wenn sie auf Weideflächen anlegt werden.

Für das zweite und dritte Prozent der Grünlandfläche werden nur noch 400 €/ha gezahlt. Eine einfache Überschlagsrechnung zeigt, dass sich das nur noch gerade so lohnt: Der Prämienerlös beträgt 280 € (0,7 ha × 400 €/ha). Demgegenüber stehen Mehrkosten von 208 €. Unterm Strich bleiben ungefähr 72 € übrig. Da es für maximal drei weitere Prozent des Grünlands nur noch 200 €/ha für Altgrasstreifen gibt, lohnen sich weitere Streifen nicht.

Übersicht 4 zeigt, ob es sich lohnt, weitere Ackerflächen im Milchviehbetrieb stillzulegen. Genau wie im Ackerbaubetrieb stehen der Prämie der entgangene Deckungsbeitrag sowie die Pflegekosten der Stilllegung gegenüber. Die Betriebsleiterin würde wahrscheinlich 0,5 ha ihres Winterweizens (DB 970 €/ha) abknapsen – der Weizenanbau läuft im Betrieb „nebenbei“. Das Herz der Landwirtin schlägt für ihre Kühe. Der Gewinn dieser Maßnahme beträgt 131 € (650 - 485 - 34 = 131 €).

Für das zweite und dritte Prozent der Ackerfläche lohnt sich die Teilnahme nicht: Die Prämie von 500 bzw. 300 €/ha reicht nicht aus, um die obigen Kosten (970 €/ha plus 68 €/ha) zu decken. Für die Begrünung der über die Konditionalität hinausgehenden 0,5 ha Grünbrache mit einer Blühmischung gibt es 150 €/ha. Die Kosten für die Anlage einer zweijährigen Blühfläche belaufen sich aufs Jahr gerechnet wiederum auf 85 €/ha. Somit ergibt sich, wie auch im Ackerbaubetrieb, ein Gewinn von 65 €/ha, auf der 0,5 ha großen Blühfläche somit rund 33 €.

Eine Teilnahme an der Öko-Regelung zur weiten Fruchtfolge kommt für den Milchviehbetrieb grundsätzlich nicht infrage. Der Knackpunkt ist hier die Begrenzung der einzelnen Früchte auf maximal 30 % der Ackerfläche. Die Landwirtin möchte den Mais nicht dermaßen auszubremsen – das ginge mit deutlichen Einbußen bei der Milchleistung einher.

Öko-Regelungen nur Peanuts

Im Saldo bringen die Öko-Regelungen unserer Milchbäuerin einen Einkommensbeitrag von knapp 450 €: 283 € aus der Anlage von Altgrasstreifen, 131 € aus der Grünbrache und 33 € aus der Anlage von Blühflächen auf der nicht produktiven Fläche. Bei 85 ha Betriebsfläche sind das 5 €/ha.

GEMISCHTBETRIEB

Prämien interessant

Unser Gemischtbetrieb im niedersäch­sischen Wendland nutzt seine 40 ha Grünland mit 30 Mutterkühen (Übersicht 1). Das beschert dem Betriebsleiter auf dem Grünland einen Viehbesatz von 1,2 RGV/ha. Damit steht ihm die Prämie für die extensive Bewirtschaftung seines Grünlands mit weniger als 1,4 RGV/ha zu – ohne dass er seine Nutzung anpassen müsste.

Das sind immerhin 4.600 € (40 ha × 115 €/ha Prämie), mit denen die vorhandene Nutzung des Grünlands belohnt wird (Übersicht 3, Nr. 4). Auf der Hälfte dieser Fläche sind aufgrund der extensiven Bewirtschaftung auch vier regionale Kennarten zu finden. Dies vergütet die EU ab 2023 mit 240 €/ha als Öko-Regelung zum Nachweis von vier re­gionalen Kennarten auf Grünland. Insgesamt kommen so noch mal 4.800 € zusammen (20 ha × 240 €/ha Prämie). Altgrasstreifen anzulegen fällt dem Landwirt auch relativ leicht. Er ist nicht auf jeden Grashalm für seine Tiere angewiesen.

Für das erste Prozent (0,4 ha) gibt es 900 €/ha. Für das zweite und dritte Prozent (0,8 ha) werden 400 €/ha geboten und für das vierte, fünfte und sechste Prozent (1,2 ha) 200 €/ha. Könnte der Landwirt den Rückgang der Grundfuttererzeugung „wegdrücken“, entstünden ihm auch hier keine Anpassungskosten. In den Berechnungen haben unsere Experten angenommen, dass er die Mutterkuhhaltung entsprechend einschränkt. Somit stellt der entgangene Deckungsbeitrag der Mutterkühe in­klusive der neuen gekoppelten Mutterkuhprämie i. H. v. 78 €/Kuh die Anpassungskosten dar.

Ein Deckungsbeitrag von 274 € je Mutterkuh und Jahr und eine Besatzdichte von 0,75 Mutterkühen je ha Grünland ergibt eine Flächenverwertung von 205 €/ha Grünland. Damit ist klar: Für den Betrieb lohnt es sich, auf insgesamt 3 % seines Grünlands Altgrasstreifen zu etablieren. Nur die niedrigste Prämienstaffel reicht nicht aus, um den entgangenen Deckungsbeitrag und die Kosten für das Nachmähen der Altgrasstreifen (45 €/ha Grünlandfläche) zu decken. Insgesamt erzielt der Betrieb aus dem Eco-Scheme einen Erlös von 680 €. Die Kosten belaufen sich auf 300 €. Das ergibt einen Gewinn von 380 €.

Acker nicht vergessen

Auch auf dem Acker geht was: Der Betrieb fährt bereits eine fünfgliedrige Fruchtfolge. Bei Stärkekartoffeln, Weizen, Roggen, Mais und Zuckerrüben fehlt nur noch eine Leguminose, um die Förderkriterien zu erfüllen. Erbsen lassen sich leicht in die Fruchtfolge integrieren. Sie würden den Energiemaisanbau um 12 ha einschränken. Insgesamt sinkt dadurch der Vergleichsdeckungsbeitrag im Ackerbau um insgesamt 2.280 €. Diesem Verlust steht eine ­Prämie von 2.880 € (30 €/ha × 96 ha Ackerland) gegenüber. Durch die Teilnahme an der Maßnahme erzielt der Landwirt einen Gewinn von 600 € (2.880 - 2.280 €).

Mehr Stilllegung lohnt sich

Die verpflichtende Stilllegung zu erweitern, dürfte sich im Marktfruchtbau in fast allen Betrieben rechnen – so auch in unserem Beispielbetrieb. Der Prämie von 1.300 € stehen der entgangene Deckungsbeitrag des Roggens (298 €/ha) und die Kosten für das Mulchen des Aufwuchses (45 €/ha) gegenüber. Das ergibt ein sattes Plus von 957 €/ha.

Das zweite Prozent lohnt auch noch: 500 € pro ha Prämie reichen noch aus, um die Kosten von 343 €/ha zu decken. Mehr Brache rechnet sich nicht. Die Prämie sinkt dafür auf 300 €/ha. Bei den Blühflächen ist die Rechnung wie bei den anderen Betrieben auch: Die Prämie von 150 €/ha minus die jährlichen Kosten einer zweijährigen Blühfläche von 85 €/ha gleich Gewinn von 65 €/ha. Wertet der Landwirt die gesamte Fläche der zusätzlichen Stilllegung (2 ha) mit zweijährigen Blühmischungen auf, ergibt das einen Gewinn von 130 €.

Auf den Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln mag der Betriebsleiter nur im Mais verzichten. Den kann er hacken und der kommt auch ganz gut ohne Fungizide und Insektizide zurecht. Dafür bekommt der Betrieb 1.560 € (12 ha × 130 €/ha). Dem stehen Mehrkosten und -arbeit der mechanischen Unkrautbekämpfung im Vergleich zum Herbizideinsatz gegenüber. Bei Anschaffung der entsprechenden Technik belaufen diese sich auf ca. 111 €/ha – also 1.331 € auf 12 ha Mais. Hier erzielt der Landwirt eine Einkommenswirkung von 229 €.

Pro Hektar 85 €

Zählt man die Einkommensbeiträge aus allen rentablen Öko-Regelungen zusammen, ergibt sich für unseren Gemischtbetrieb ein Plus von 85 € pro ha (Übersicht 6). Das liegt in erster Linie daran, dass der Betriebsleiter gleich drei Öko-Regelungen auf seinen Grünlandflächen nutzt: 115 €/ha für den geringen Viehbesatz auf der ganzen Grünlandfläche plus 240 €/ha für vier re­gionale Kennarten auf 20 ha, und obendrauf noch die gestaffelten Prämien für die Anlage von Altgrasstreifen auf 1,2 ha der Grünlandfläche.

Hinzu kommt, dass er für die beiden erstgenannten Öko-Regelungen überhaupt keine Anpassungen vornehmen muss. Die Einkommensbeiträge der Öko-Regelungen auf dem Acker sehen dagegen bescheiden aus.

F A Z I T

Genau rechnen!

Ein Stapeln der Öko-Regelungen ist prinzipiell auch auf dem Ackerland möglich, z. B. „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ kombiniert mit dem Pflanzenschutz-Verzicht und obendrauf zusätzliche Stilllegung mit Blühflächen. Betriebswirtschaftlich ist die Bestimmung der bestmöglichen Kombination eine wahre Optimierungsaufgabe. Denn die Teilnahme an einer Öko-Regelung hat Rückwirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der anderen Öko-Regelungen.

Die Berechnungen bestätigen, was man von vielen Landwirten hört: Die Öko-Regelungen sind für intensiv wirtschaftende und spezialisierte Betriebe wirtschaftlich nicht interessant. Das gilt sowohl für Ackerbau- als auch für Milchviehbetriebe. Für diese Betriebe lohnt sich immer nur die Stilllegung des ersten Prozents der Acker- bzw. Grünlandfläche als Stilllegung bzw. Altgrasstreifen. Damit sind aber lediglich Kleckerbeträge zu erzielen.

Der Einkommensbeitrag der Öko-Regelungen ist minimal. Vielseitig aufgestellte und extensiv wirtschaftende Betriebe werden dagegen ihre Freude an den Öko-Regelungen haben. Am populärsten werden die Öko-Regelungen sein, bei denen man praktisch kaum etwas verändern muss: Beibehaltung von Agroforstsystemen, Anwendung von Bewirtschaftungsauflagen in Natura 2000-Gebieten oder die extensive Bewirtschaftung des gesamten Dauergrünlands mit einem Viehbesatz unter 1,4 RGV/ha.

K O M M E N T A R

Neue Ideen gefragt

Prof. Uwe Latacz-Lohmann, Uni Kiel

Für die einen hart verdientes Geld, für die anderen fast ein Geschenk: Unter verteilungspolitischen Gesichtspunkten ist das sicherlich genau das, was sich die Architekten der Reform gewünscht haben: Diejenigen, die viel für die Umwelt tun, sollen auch viel Geld bekommen.

Aus umweltpolitischer Sicht wäre es freilich besser, wenn man die intensiv wirtschaftenden Betriebe mit den Öko-Rege­lungen dazu bewegen könnte, ihre ­Produktion zu diversifizieren und extensivieren, statt das Geld denen zu geben, die ohnehin schon umweltfreundlich wirtschaften.

Vorhandenes belohnen oder Neues schaffen? Auf die richtige Balance kommt es an. Die zu finden, ist nicht einfach. Nach unseren Berechnungen werden die Öko-Regelungen eher Vorhandenes wirtschaftlich absichern als Neues schaffen. Damit bleibt fraglich, ob sie in ausreichendem Maße zu den Zielen des Green Deal beitragen werden. Der Ruf nach Öko-Regelungen für intensiv wirtschaftende Betriebe ist berechtigt. Ideen dafür gibt es zuhauf.

Alle Annahmen zu Deckungsbei­trä­gen sowie Abbildungen der geänderten Fruchtfolgen finden Sie unter ­topagrar.com/eco-schemes2022

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