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Wer darf künftig noch BVVG-Flächen pachten?

Bis Ende des Monats sollen die neuen Verpachtungsregeln für die übrig gebliebenen BVVG-Flächen in Ostdeutschland stehen. In der Praxis sorgt das für Verwirrung und Unmut.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Kurswechsel der Bundesregierung in der Bodenpolitik sorgt für Nervosität und Unmut in den betroffenen Regionen in Ostdeutschland. Bis Ende Juni müssten die neuen Verpachtungsregeln für die bundeseigenen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) ausgehandelt sein.

Andernfalls lassen sie sich nicht mehr auf die zumeist zum 30.9.22 auslaufenden Pachtverträge anwenden. Schafft die Bundesregierung das nicht, muss es eine Übergangslösung geben, bestätigte der zuständige Referatsleiter im Bundeslandwirtschaftsministerium, Jobst Jungehülsing diese Woche auf einem CDU Fachgespräch zum Bodenmarkt im Bundestag.

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Bundesregierung unter Zeitdruck

Nach einem Moratorium im Dezember 2021 will die Bundesregierung den Verkauf der BVVG-Flächen nun ganz beenden und die Restflächen nur noch verpachten. Damit "keine neuen Fakten geschaffen werden", soll es jetzt schnell gehen. In den betroffenen Regionen ist eine scharfe Debatte darüber ausgebrochen, wer die neuen Pächter werden sollen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will Ökobetriebe, Junglandwirtinnen und Junglandwirte sowie Existenzgründer und nachhaltig wirtschaftende Betriebe bevorzugen. Die Bauernverbände fürchten eine Ungleichbehandlung.

In Sachsen-Anhalt hat sich ein Bündnis von landwirtschaftlichen Verbänden diese Woche entrüstet an die Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt gewandt. Sie fordern eine unmittelbare Revision der neuen Vergabevorgaben für auslaufende und neu zu vergebende Pachtverträge der BVVG. Für die Neuverpachtung pochen sie auf eine Gleichbehandlung von ökologischen und konventionellen Betrieben und fordern eine Klarstellung ein, welche Kriterien für die Vergabe an „nachhaltig wirtschaftende“ Betriebe angelegt werden sollen.

Neue Probleme für den Flächentausch

Ein Problem sei, dass in Sachsen-Anhalt oft großen Flächen mit vielen Eigentümern vorherrschten. Die Betriebe tauschten sich dann die Flurstücke so zusammen, dass sie große arrondierte Flächen bewirtschaften könnten, erläuterte Olaf Feuerborn, Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt. Würde ein Flurstück mitten in einer solchen Fläche dann an einen Ökobetrieb gehen, führe das ganz praktisch zu Problemen und Rechtsstreitigkeiten für alle. „Die Regel führt zur Zerschneidung von Flächen“, sagte Feuerborn.

Auch das Land Sachsen-Anhalt will bei der Vergabe der Flächen mitreden. Der dortige Landwirtschaftsminister Sven Schulze (CDU), der auch Vorsitzender der Agrarministerkonferenz ist, drängt auf eine bessere Beteiligung. „Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass auch nachhaltig wirtschaftende konventionelle Landwirtschaftsbetriebe einbezogen werden müssen. Eine Bevorzugung von Ökobetrieben ist für mich nicht tolerierbar“, sagte er am Mittwoch. Eine Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen und damit der Entwicklung der Agrarstruktur dürfe es nicht geben, so Schulze weiter.

Auch Agrarumweltmaßnahmen sollen Nachhaltigkeit bezeugen

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) versucht derweil die Wogen zu glätten. „Auf jede Ausschreibung kann sich jeder bewerben“, kündigte Jungehülsing an. Mit einem Punktesystem würden dann die Betriebe bewertet. Dabei sei es politisch gewollt für Ökobetriebe besondere Punkte zu vergeben, aber auch Nachhaltigkeitszertifikate und Agrarumweltmaßnahmen von konventionellen Betrieben sollen anerkannt werden für die Vergabe, verriet er. Zudem könne auch die Dauer der Pachtverträge von den bisher vorherrschenden fünf Jahren steigen. Für Existenzgründer müssten es mindestens zwölf Jahre sein, so die Überlegung im BMEL.

Federführend für die neuen Verpachtungsgrundsätze ist in der Bundesregierung jedoch das Bundesfinanzministerium. Die Absprache zwischen den Ministerien und der BVVG läuft aktuell. Erste Ergebnisse werden nach Pfingsten erwartet. Danach sollen weitere Abstimmungen mit den Agrarressorts der ostdeutschen Bundesländer folgen.

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