Westfälischer Bauernverband warnt vor Stopp des Gesetzes zum Schlachtverbot
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) warnt den Bundesrat davor, das Gesetz zum Schlachtverbot trächtiger Tiere am Freitag zu stoppen. Er plädiert dafür, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form im Herbst in Kraft tritt.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) warnt den Bundesrat davor, das Gesetz zum Schlachtverbot trächtiger Tiere am Freitag zu stoppen. Er plädiert dafür, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form im Herbst in Kraft tritt.
Der WLV richtet seine Kritik insbesondere an die noch geschäftsführende NRW-Landesregierung. Diese hat gemeinsam mit Niedersachsen im Bundesrat dafür geworben, dass dieser am Freitag dem vom Bundestag vorgelegten Gesetz für ein Schlachtverbot von trächtigen Tieren nicht zustimmen soll. Stattdessen plädieren die beiden Bundesländer dafür, im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat noch Änderungen zu verhandeln. Den beiden Ländern geht die Regelung nicht weit genug, sie halten die Ausnahmen für Schafe und Ziegen, die im Gesetz beim Schlachtverbot für trächtige Tiere gemacht werden, für falsch.
„Es ist mehr als bedauerlich, dass unser Agrarministerium durch sein Verhalten zügige und deutliche Verbesserungen im Bereich des Tierschutzes blockiert. Vor allem bei der Schlachtung tragender Säugetiere würde die Novelle deutliche Verbesserungen bringen“, sagte WLV-Präsident Johannes Röring. Er spielt damit darauf an, dass die Regelung vor allem auf die Unterlassung der Schlachtung trächtiger Rinder abzielt.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband habe NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grüne) in einem Schreiben aufgefordert, sich am 2. Juni 2017 bei der Bundesratsabstimmung über das Gesetz zumindest zu enthalten und damit dem Beispiel der ebenfalls nur noch geschäftsführenden Landesregierung von Schleswig Holstein zu folgen. Falls dies nicht geschehen sollte, könnte das gesamte Gesetzgebungsverfahren erst wieder in der neuen Legislaturperiode des Bundestages und damit frühestens zum Jahresende 2017 aufgenommen werden, warnt der WLV.
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