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topplus Rückkehr zu Zöllen

EU zieht Vorgaben für Agrarimporte aus der Ukraine nochmals an

Die EU schränkt die Einfuhr von Agrarerzeugnissen aus der Ukraine weiter ein. Künftig soll es für mehr Agrarprodukte Obergrenzen geben, ab denen wieder Importzölle greifen.

Lesezeit: 3 Minuten

Unterhändler von EU-Kommission, EU-Mitgliedstaaten und Europaparlament haben sich auf nochmal strengere Zollvorgaben für bestimmte Lebensmittel aus der Ukraine geeinigt. Konkret geht es um Geflügel, Eier, Zucker, Hafer, Mais, Grobgrieß und Honig, wie das Europaparlament am Montagabend mitteilte. Von den Regeln betroffene Waren dürften dann nur noch bis zu einer bestimmten Menge zollfrei in die EU importiert werden. Wenn diese Menge erreicht ist, sollen wieder Zölle fällig werden.

Vorgaben sollen ab Juni gelten

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Die Einigung muss noch vom Europaparlament und den EU-Staaten offiziell abgesegnet werden. Noch am Montagabend erteilte bereits der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten dem Ergebnis mit qualifizierter Mehrheit seinen Segen. Gelten sollen die Vorgaben ab dem 6. Juni für einen Zeitraum von einem Jahr.

Die Änderungen führen dazu, dass die autonomen Handelsmaßnahmen für die Ukraine grundsätzlich nun doch rechtzeitig um ein weiteres Jahr verlängert werden können. Eigentlich hatten sich die EU-Gesetzgeber bereits am 20. März auf Regeln für die Verlängerung der zollfreien Ukraine-Importe geeinigt. Überraschenderweise zeigten sich im Anschluss aber mehrere Mitgliedstaaten unzufrieden mit dem Kompromiss. Vor allem Ungarn und Frankreich ging der gefundene Kompromiss nicht weit genug.

Vorkriegszeit wird mit einbezogen

Bereits die erste Einigung sah vor, dass die Lieferungen bestimmter Agrarprodukte bezogen auf zwölf Monate über eine „Notbremse“ auf dem Niveau der durchschnittlichen Importmengen der Jahre 2022 und 2023 gedeckelt werden. Gemäß der aktuellen Übereinkunft wird im Vergleich zur Einigung im März beim Referenzzeitraum das Vorkriegsniveau stärker berücksichtigt. Konkret heißt das, dass auch die zweite Jahreshälfte 2021 miteinbezogen werden soll. Importzölle auf die betreffenden Agrarprodukte werden eingeführt, wenn der Bezug die Referenzmenge überschreitet.

Laut des Kommissionsvorschlags sollte dieser Schutzmechanismus für Eier, Geflügelfleisch und Zucker gelten. Auf Druck der Co-Gesetzgeber sind jetzt noch Begrenzungen für Mais, Hafer, Getreidegrütze sowie Honig hinzugekommen.

Weizen nicht betroffen

Darüber hinaus wurde nach der jetzt gefundenen Einigung erneut bekräftigt, dass die EU-Kommission die ukrainischen Einfuhren von Weizen und anderen, nicht der Schutzregelung unterworfenen Getreidearten verstärkt überwachen werde. Falls erforderlich, werde die Brüsseler Behörde, die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente im Fall von Marktstörungen einsetzen, heißt es dazu in der politischen Einigung. Entsprechende Maßnahmen kann die Brüsseler Behörde im Alleingang beschließen.

Dem Vernehmen nach haben Frankreich und Polen der neuen Übereinkunft allerdings noch nicht zugestimmt. Beide wollen diese noch einer internen Prüfung unterziehen. Grundsätzlich gegen Handelserleichterungen für die Ukraine sind die Slowakei und Ungarn. Die Mitgliedstaaten müssen das Ergebnis nun auf einem Fachrat formalisieren. Beobachter rechnen aber mit keinen Hindernissen mehr. Mit einer endgültigen Zustimmung des Europaparlaments wird für Ende April gerechnet.

Ukraine hatte seit 2022 Zollfreiheit

Die seit 2022 als Hilfe für die Ukraine in Kraft gesetzten autonomen Handelsmaßnahmen laufen noch bis zum 5. Juni. Erneute Verzögerungen bei den Abstimmungen könnten dazu führen, dass die Handelserleichterungen nicht fristgerecht verlängert werden. Dann könnte die Ukraine viele Agrarprodukte nicht mehr zollfrei in die Europäische Union liefern.

Die autonomen Handelsmaßnahmen betreffen Produkte, für die im Rahmen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens der EU mit der Ukraine (DCFTA) noch keine vollständige Zollfreiheit galt. Zudem profitiert das kriegsgebeutelte Land bei Agrarprodukten, für die regulär Zollkontingente angewendet wurden. Gleiches gilt für Obst und Gemüse, die im Normalfall dem Einfuhrpreissystem unterliegen würden.

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