Frankreich fordert
EU-Gerichtshof soll „industrielle Tierhaltung“ definieren
Der Begriff „industrielle Tierhaltung“ wird in den Vorgaben für die Verwendung von organischem Dünger im Ökolandbau verwendet. Doch was ist das überhaupt?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird möglicherweise eine Entscheidung treffen, die weitreichende Konsequenzen für den Ökolandbau haben könnte. Das oberste französische Verwaltungsgericht, der Staatsrat, hat die Luxemburger Richter gebeten, die „industrielle Tierhaltung“ zu definieren.
Der Begriff wird in den Vorgaben für die Verwendung von organischem Dünger im Ökolandbau verwendet. Laut der maßgeblichen Durchführungsverordnung der EU-Kommission dürfen etwa Mist oder Gülle nicht aus „industrieller Tierhaltung“ stammen; eine genauere Definition dazu fehlt allerdings.
Der Staatsrat will vom EuGH nun wissen, ob eine „industrielle Tierhaltung“ mit einer flächenunabhängigen Haltung gleichzusetzen ist beziehungsweise welche Kriterien eine Tierhaltung erfüllen muss, um als „industriell“ zu gelten. Die Entscheidung des EuGH soll den französischen Verwaltungsrichtern ermöglichen, einen Rechtsstreit zwischen einem Düngemittelhersteller und dem staatlichen Institut für Herkunft und Qualität (INAO) zu beenden.
Das Institut überwacht die Verwendung von Qualitätssiegeln im Bereich der Lebensmittelproduktion und definiert den fraglichen Begriff unter anderem über den Einsatz von Vollspaltenböden und Käfigen sowie anhand der Schwellenwerte aus der EU-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei Bauprojekten. Der Hersteller ist damit nicht einverstanden. Nach seiner Einschätzung zielen die Vorschriften auf eine nicht vorhandene Flächenbindung ab.
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