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Neues Gentechnikgesetz: Geleakter Entwurf ist für Bio Austria inakzeptabel

Den Verordnungs-Entwurf der EU-Kommission zur Neuen Gentechnik lehnt Bio Austria ab. Denn dieser sehe vor, dass auf Lebensmitteln nicht mehr draufstehen muss, ob Gentechnik drin ist.

Lesezeit: 3 Minuten

Der vor kurzem durchgesickerte Entwurf der EU-Kommission zu Neuer Gentechnik (NGT) sieht vor, dass künftig der Großteil der mittels NGT erzeugten Lebens- sowie Futtermittel nicht mehr wissenschaftlich auf deren Risiko bewertet, nicht mehr gekennzeichnet und auch nicht mehr verpflichtend rückverfolgbar sein muss.

"Das ist inakzeptabel und darf in dieser Form nicht kommen! Wenn auf einem Lebensmittel nicht mehr draufstehen muss, ob Gentechnik drinnen ist, ist die Entscheidungsfreiheit für KonsumentInnen in Gefahr. Gentechnik würde dann einfach untergeschoben werden können", betont Bio Austria Obfrau Barbara Riegler.

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Der Dachverband der europäischen Bio-Verbände, IFOAM Europe, in dem Bio Austria Mitglied ist, hat deshalb am 21. Juni eine Resolution zum Umgang mit Neuer Gentechnik (NGT) beschlossen. Darin wird bekräftigt, dass der biologische Produktionsprozess auch in Zukunft frei von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sein muss, einschließlich GVO, die aus Neuer Gentechnik stammen.

Die Resolution fordert daher, den in den geltenden EU-Rechtsvorschriften verankerten Grundsatz der Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit, der die Identifizierung von GVO in der gesamten Lieferkette ermöglicht, auf alle Neuen Gentechniken anzuwenden.

"Ging Kommission Gentechnik-Lobbyisten auf den Leim?"

Bio Austria-Chefin Riegler hat einen Verdacht: "Die EU-Kommission scheint den Ammenmärchen der Gentechnik-Lobby auf den Leim gegangen zu sein. Viel genauer auf ihre Eigeninteressen ausgerichtet hätten die Konzern-Lobbyisten den Entwurf auch selbst nicht schreiben können. Die wissenschaftlich vollkommen unbelegte, seit Jahren wiederholte Behauptung der Gentechnik-Lobby, wonach Neue Gentechniken eine Art Wunderlösung für nachhaltige Lebensmittelproduktion sei, scheint die Kommission geblendet und einen Tunnelblick ausgelöst zu haben."

Abhängigkeit von Konzernen befürchtet

Eine Deregulierung von Neuen Gentechniken in der EU werde zudem alle, sowohl biologisch als auch konventionell wirtschaftende Bäuerinnen und Bauern in massive Abhängigkeit von Saatgut-Konzernen bringen. Denn nicht nur die Verfahren der Neuen Gentechnik, sondern damit auch Pflanzeneigenschaften können patentiert werden. Öffnet man die Türe für NGT-Pflanzen, würden Bauern zu zahlenden Bittstellern bei Konzernen.

"Saatgut wie bisher auf bäuerlicher Seite selbst zu vermehren, wird zu einem finanziellen Hochrisikoprojekt, weil permanent die Gefahr einer Patentrechtsklage durch Konzerne drohen wird. Das kann die Kommission nicht ernsthaft wollen", zeigt sich Riegler verärgert.

Riegler erwartet massiven Widerstand von österreichischer Regierung

Ein weiterer Pferdefuß sei die im Entwurf enthaltene Abschaffung der Opt-Out Möglichkeit von Nationalstaaten. Bisher konnten sich EU-Mitgliedsstaaten dafür entscheiden, Gentechnik in ihrer nationalen Produktion zu verbieten.

"Österreich ist ein Vorbild in der gentechnikfreien Produktion und EU-Vorreiter in der ohnehin gentechnikfreien Bio-Landwirtschaft. Die neue Regelung wäre eine Gefahr für diesen erfolgreichen Weg. Sollte der Entwurf bis zur offiziellen Präsentation nicht grundlegend verbessert werden, ist daher auch massiver Widerstand von der österreichischen Regierung vorauszusetzen", betont die Bio Austria Obfrau.

Immerhin beinhalte auch das Regierungsprogramm die klare Position, dass für NGT in Bezug auf Pflanzen und daraus resultierende Produkte das Vorsorgeprinzip, sowie eine Risikobewertung und Kennzeichnungspflicht gelten muss, so Riegler abschließend.

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