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Kärnten

Alm- und Weideschutzgesetz erleichtert Umgang mit dem Wolf

Neues Gesetz zum Alm- und Weideschutz ist bei der Begutachtung. Es soll Vereinfachungen für die Entnahme von Schadwölfen mit sich bringen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der aktuelle Gesetzesentwurf zu einem neuen Alm- und Weideschutzgesetz wurde von LHStv. Martin Gruber diese Woche zur Begutachtung geschickt. Siegfried Huber, Präsident der Landwirtschaftskammer Kärnten (LK), begrüßt den aktuellen Gesetzesentwurf und hofft auf eine rasche Umsetzung.

Gemäß dem Entwurf können Schadwölfe bereits nach einem Angriff auf Weidetiere entnommen werden, ohne dass zuvor eine bestimmte Anzahl von Tieren verletzt oder getötet werden muss. Huber betont die dringende Notwendigkeit einer solchen Regelung. Die Almwirtschaft ist durch die unkontrollierte Ausbreitung der Wölfe ernsthaft bedroht.

Herdenschutz oft unwirksam oder unzumutbar

Herdenschutzmaßnahmen sind aufgrund der spezifischen Gegebenheiten auf Kärntner Almen unwirksam und unzumutbar. Die Ausweisung der Almen als nicht schützbar durch Verordnung ist der richtige Weg. Huber verweist auf die Schweiz: Trotz jahrelanger Investitionen in Herdenschutzmaßnahmen erfolgen bereits 70% der Nutztierrisse in geschützten Herden. Dies unterstreiche die Notwendigkeit von Wolfsabschüssen.

Die LK Kärnten wird sich intensiv am Begutachtungsprozess beteiligen und ihre Stellungnahme rasch an das Land übermitteln, um ihre Kompetenz und Expertise in diesem Bereich zu demonstrieren. Um den Bauern Sicherheit zu bieten, wird der Landtag gebeten, das Gesetz noch im April zu beschließen. Eine einstimmige Resolution aller in der LK-Vollversammlung vertretenen Fraktionen wurde bereits an den Landtag übermittelt.

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