In Assling in Osttirol wurde ein Schaf auf einer geschützten Heimweide gerissen. Damit wurde die rechtliche Voraussetzung für einen Abschuss erfüllt, die Verordnung ist für acht Wochen gültig, teilt das Land Tirol mit. Die Abschussverordnung gilt für einen Wolf in diesem Gebiet, nicht für ein bestimmtes Individuum, ab 18. Mai. In 39 Jagdgebieten im Umkreis von zehn Kilometern ist der Abschuss möglich.
Anhand von Wildtierrissen wurden laut dem Land Tirol zwei verschiedene Wölfe genetisch nachgewiesen. "Laut Definition handelt es sich somit um einen Schadwolf, der von der Landesregierung zum Abschuss freigegeben werden kann. Das haben wir auf Basis der neuen Rechtslage selbstverständlich umgehend getan“, erklärt LHStv Josef Geisler. Dass sich im Gebiet ein Wolf aufhält, ist auch durch DNA-Befunde von einem Riss am 30. April im benachbarten Anras bestätigt.Einer davon habe die Bezeichnung 165MATK, der im vergangenen Jahr bereits für zahlreiche Risse verantwortlich war. Der damalige Abschussbescheid für dieses Tier habe aufgrund von Einsprüchen von Naturschutzorganisationen jedoch nicht vollstreckt werden können.
Almsaison beginnt erst, doch Risse passieren bereits
Obwohl die diesjährige Almsaison noch gar nicht richtig angelaufen ist, bereiten Wolf, Bär und Goldschakal bereits große Sorgen, sowohl bei den Bäuerinnen und Bauern, als auch in der Bevölkerung. In vielen Bezirken Tirols haben Großraubtiere bereits erhebliche Schäden hinterlassen.
In Osttirol wurde vergangene Woche ein totes Schaf auf einer Heimweide mit entsprechendem Herdenschutzzaun gefunden. Nun hat das Land Tirol die erste Abschussverordnung nach der Novellierung des Tiroler Jagdgesetzes erlassen. „Die Politik hat gehandelt, jetzt ist die Jägerschaft am Zug. Um das Problem in den Griff zu bekommen, muss allerdings bei den Probennahmen und Auswertungen, den Verordnungen und letztendlich bei den Abschüssen schnell gehandelt werden“, sagt LK-Präsident Josef Hechenberger. Denn: „Es geht nicht nur um die Land- und Almwirtschaft, sondern um den gesamten ländlichen Raum. Wir müssen die Ängste und Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen.“
„Wir haben die Lage im ganzen Land genau unter Beobachtung. Sobald wir es mit einem Schad- oder Risikotier nach den landesgesetzlichen Vorgaben zu tun haben, schreiten wir zur Tat“, versichert Geisler. Ziel bleibe aber jedenfalls die Senkung des Schutzstatus der Wolfs in der FFH-Richtlinie. „Der Wolf ist keine gefährdete Tierart und gehört regulär bejagt“, fordert Geisler Brüssel zum Handeln auf.