Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Meinung & Debatte
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Wolf Maisernte Gülle und Wirtschaftsdünger

GLÖZ-Standards 6 geändert

Mit 1. November 2023 gelten Ausnahmen für die Mindestbegrünung

Die von Österreich in Brüssel beantragte Änderung bei den GLÖZ-Standards 6 wurde genehmigt. Damit sind bestimmte Kulturen jetzt von der 80 % Bodenbedeckungs-Pflicht ausgenommen.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Juni 2023 hat Österreich die erste Änderung des GAP-Strategieplan 2023-2027 bei der EU-Kommission eingereicht. Diese wurde mittels Durchführungsbeschluss von der EU-Kommission genehmigt. Nun wurde die Änderung der nationalen GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung kundgemacht.

Damit erfolgen etwa bei den GLÖZ 6-Standards Nachschärfungen und Klarstellungen, um die Umsetzung praxistauglicher zu gestalten. Im Detail geht es laut Ministerium darum:

Das Wichtigste zum Thema Österreich freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

  • Die ursprünglich geplanten Bestimmungen für die Mindestbodenbedeckung für Ackerflächen über den Winter (1. November bis 15. Februar) stellen Betriebe unter gewissen Bedingungen vor große Herausforderungen, zumal die Nutzung der Frostgare damit stark eingeschränkt wird.
  • Damit gehen Schwierigkeiten in der Vorbereitung des Saatbeets, mit erhöhtem Schädlingsdruck sowie in Bezug auf den Wasser- und Wärmehaushalt der Böden einher.
  • Daher wird in den GLÖZ 6-Standards die Liste der Ausnahmen für bestimmte Kulturen erweitert: Flächen mitErdäpfel, Ölkürbis, Zuckerrübe, für die Saatgutvermehrung von Gräsern und Mais, Heil- und Gewürzpflanzen sowie Sommermohn und Öllein werden vom Mindestausmaß von 80 % Bodenbedeckung der Ackerflächen ausgenommen.
  • Weiters sind Ausnahmen für geflügel- bzw. schweinehaltende Betriebe bis zu 40 ha Ackerfläche und mit einem Maisanteil über 30 % vorgesehen. Deren Flächen auf schweren Böden sind ebenso ausgenommen, wenn sie über einen Mindestviehbesatz von 0,3 GVE/ha Ackerfläche verfügen.
  • Auch bei Inanspruchnahme der Ausnahmebestimmungen müssen jedoch im definierten Zeitraum mindestens 55 % der betrieblichen Ackerflächen eine Bodenbedeckung aufweisen, wobei die Ausnahmen für bestimmtes Feldgemüse bestehen bleibt.
  • Die Definition schwerer Böden umfasst die Bodenarten Lehm, Ton und lehmigen Ton gemäß Finanzbodenschätzung.
  • Ersten Analysen zufolge wird die Ausnahme für schwere Böden österreichweit von ca. 4.000 Betrieben auf rd. 25.000 ha in Anspruch genommen werden können.
  • Die Änderung des GLÖZ 6-Standards tritt mit 1. November 2023 in Kraft.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Der GAP-Strategieplan ist ein Zukunftsprogramm für unsere Bäuerinnen und Bauern, denn er bietet unseren Familienbetrieben Perspektiven. Die Antragszahlen seit Jahresbeginn zeigen, dass wirkungsvolle und attraktive Fördermaßnahmen entwickelt wurden. Als Landwirtschaftsminister ist es mir wichtig, dass sich unsere Betriebe weiterentwickeln können und wir gleichzeitig die Vorreiterrolle beim Umwelt- und Klimaschutz festigen. Mit der praxisgerechteren Ausgestaltung des GLÖZ 6-Standards bringen wir diese Anforderungen unter einen Hut.“

vg-wort-pixel
top + In wenigen Minuten wissen, was wirklich zählt

Zugang zu allen digitalen Inhalten, aktuellen Nachrichten, Preis- und Marktdaten | 1 Jahr für 1̶2̶9̶,̶6̶0̶ ̶€̶ 99 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

E-Mail-Adresse

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.