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Unlautere Handelspraktiken

Wettbewerbsbehörde präsentiert ihren Jahresbericht

Die BWB veröffentlicht heute den Bericht zum Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG). Zudem brachte sie einen weiteren Antrag auf Verhängung von Geldbußen gegen Großhändler beim Kartellgericht ein.

Lesezeit: 3 Minuten

Wesentliche Ergebnisse des Berichts

Abnehmer, insb. im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels (LEH), bauen Druck auf Lieferanten von Agrar- und Lebensmittelprodukten auf, heißt es in dem Bericht. Der LEH habe sich als konzentrierten Markt mit vier großen Einzelhändlern erwiesen. Für 71.6 % der Lieferanten sei der LEH der wichtigste Absatzkanal. Damit sei eine unüberschaubare Abhängigkeit der Lieferanten gegenüber ihren Abnehmern verbunden - vier Fünftel aller Lieferanten sind einer spürbar negativen Auswirkung ausgesetzt.

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Folgende unlautere Praktiken wurden dabei am häufigsten angewandt:

  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen bei verderblichen Produkten (18 %),

  • Einseitige Änderung von Liefervereinbarungen (14,3 %),

  • Verlangen einer Zahlung für nicht vom Lieferanten verschuldeten Verlust oder Qualitätsminderung (13,6 %),

  • Verlangen einer Zahlung, die nicht im Zusammenhang mt dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittlprodukten steht (13,4 %).

Lieferanten würden aus folgenden Gründen diesen unlauteren Praktiken zustimmen:

  • Zum eigenen Nutzen,

  • zum beidseitigen Nutzen,

  • aufgrund von Druckausübung des LEH,

  • aufgrund der Befürchtung schwerwiegender, wirtschaftlicher Konsequenzen,

  • ohne Bedenken.

Die BWB geht davon aus, dass aufgrund des vielzitierten „Angstfaktors“ die Übermittlung von Beschwerden durch betroffene Lieferanten verhindert bleibt. Es sei daher von einer hohen Dunkelziffer solcher Praktiken auszugehen. In Bezug auf unlautere Handelspraktiken wurden Verstöße in einer Häufigkeit von 3 bis 5% genannt.

Insgesamt ist festzuhalten, dass die BWB einen verstärkten Schwerpunkt auf die Verfolgung von unlauteren Handelspraktiken legen wird. Sie spricht auch Empfehlungen aus, um der bestehenden Problematik entgegenzutreten:

  • Von Amts wegen einzuleitende Branchenuntersuchungen,

  • Verankerung eines Schriftlichkeitsgebots für Verträge im Anwendungsbereich des FWBG,

  • Gleichsetzung der Praktiken im Anhang II mit jenen des Anhang I, da erstere nur dann verboten sind, wenn sie zuvor nicht klar und eindeutig in Liefer- oder Folgevereinbarungen vereinbart worden sind,

  • regelmäßiger Austausch mit anderen Durchsetzungsbehörden/Institutionen.

Bisher veröffentliche FWBG-Fälle der BWB

Totschnig: "2023 haben sich Beschwerden vervielfacht"

Minister Norbert Totschnig erklärt zu dem Bericht der BWB: „Der Jahresbericht zeigt: Entlang der Lebensmittelkette herrscht ein Kampf mit ungleichen Waffen. Mehr als 110.000 Bäuerinnen und Bauern und eine Vielzahl von Lieferanten stehen großen Handelskonzernen gegenüber. Die Lieferanten sind nicht nur mit harten Preisverhandlungen konfrontiert, sondern auch mit drohenden Auslistungen und aufgezwungenen Vertragsbedingungen. Solche unfairen Geschäftspraktiken verurteile ich aufs Schärfste. Das Fairness-Büro wird deshalb gemeinsam mit der BWB noch stärker einen Schwerpunkt auf die Verfolgung solcher unfaireren Handelspraktiken legen.

Unfaire Handelspraktiken sind in Österreich weit verbreitet. Alleine 2023 haben sich die Beschwerden im Fairness-Büro im Vergleich zu 2022 vervielfacht. All diese Beschwerden haben eines gemeinsam: Die Betroffenen haben Angst vor wirtschaftlichen Vergeltungsmaßnahmen der Handelskonzerne.

Der Jahresbericht der BWB zeigt die Notwendigkeit einer vertraulichen Anlaufstelle für unfaire Handelspraktiken. Die im BWB-Jahresbericht erwähnten Obstbauern haben sich hilfesuchend an das Fairness-Büro gewandt. Da Vermittlungsversuche scheiterten, hat das Fairness-Büro die BWB über die unlautere Praktik informiert und die BWB hat daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Konkret geht es in diesem Fall um massiv verspätete Zahlungen an den Lieferanten mit existenzbedrohender Auswirkung für die Obstbauern. Die BWB brachte am 23.02.2024 beim Kartellgericht einen Antrag auf Verhängung angemessener Geldbußen wegen Verstößen gegen das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG) ein. Wir werden uns für unsere tagtäglich hartarbeitenden Bäuerinnen und Bauern gegen unfaire Handelspraktiken und ein Ausnutzen von Machtpositionen wehren.“

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