Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

Neue Genomische Techniken

Wie stehen Interessenvertreter zur neuen Gentechnik?

Die „neue Gentechnik“ wurde von der EU vorerst auf Eis gelegt. Es wird aber weiterverhandelt. Welche Chancen und Risiken sehen Interessenvertreter in Österreich? Wir fragten bei vier von ihnen nach.

Lesezeit: 8 Minuten

Die EU-Agrarminister konnten sich 2023 nicht mehr auf eine gemeinsame Haltung zur Genomeditierung von Pflanzen verständigen. Auch wenn in Brüssel der spanische Agrarminister Luis Planas versucht hat, genügend EU-Mitgliedstaaten von einem Kompromiss zu den neuen genomischen Techniken (NGT) in der Pflanzenzüchtung zu überzeugen. Damit die geplante Verordnung in der EU in Kraft treten kann, müssen jedoch die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament im Trilog ihren Segen geben. Dazu brauchen sie jeweils eigene Stellungnahmen zum Kommissionsvorschlag. Wir fragten bei vier Interessenvertretern in Österreich nach, wie deren Positionen zur neuen Gentechnik sind:

Frage 1: Wo stehen wir aus ihrer Sicht in punkto neue Gentechnik in der Pflanzenzüchtung?

Das Wichtigste zum Thema Österreich freitags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Lembacher: Ich kann ihnen keine konkreten Züchtungen oder Sorten nennen, die in der Pipeline unterwegs sind. Das ist Sache der Züchter. Für uns gibt es wesentliche Aspekte, die in der Diskussion stärker beachtet werden sollten: Die Stimme der Wissenschaft sollte mehr Gehör finden. Sowohl die Österreichische wie auch die Deutsche Akademie der Wissenschaften sprechen sich relativ klar dafür aus, dass man die neuen Genomischen Techniken nicht mit klassischer Gentechnik gleichsetzen sollte. Die Wissenschaft sieht in diesen Techniken große Chancen um den Herausforderungen des Klimawandels und dem Ziel einer nachhaltigen Landbewirtschaftung gerecht zu werden. Wir sehen im Vorschlag der Kommission auch weniger eine Lockerung der Regeln zur Gentechnik als vielmehr den Versuch einer präziseren Abgrenzung und Definition.

Mayr: Die Verwendung des Begriffes „Neue Gentechnik“ ist international nicht üblich und speziell in Österreich stark ausgeprägt. In der Wissenschaft wird von neuen genomischen Techniken (NGT) oder neuen Züchtungsmethoden gesprochen.

Österreich setzt zur Gänze auf Gentechnikfreiheit. Neue Züchtungsmethoden erfahren jedoch weltweit wachsende Bedeutung bei Versorgungssicherheit und Klimawandel und entwickeln sich ständig weiter. Es ist zu klären, was im rechtlichen Sinn als Gentechnik zu behandeln ist und was nicht. Die Definition der Abgrenzung muss aber wissenschaftlich und nicht ideologisch diskutiert werden.

Der Vorschlag der Kommission sieht vor, mit NGT modifizierte Pflanzen, die auch in der Natur entstehen könnten, ähnlich wie konventionelle Sorten zu behandeln (NGT Kategorie 1). Pflanzen, in deren Erbsubstanz auch fremde Erbsubstanz eingebracht wird, sollen weiterhin strengeren Zulassungskriterien unterliegen und über die gesamte Kette gekennzeichnet werden. Sie sollen daher ähnlich bisherigen GVOs behandelt werden (NGT Kategorie 2).

Riegler:Jedenfalls nicht dort, wo die Konzern-Lobbyisten die Neue Gentechnik gerne positionieren, nämlich als technische Wunder-Lösung für Herausforderungen wie die Klimakrise. Dazu fehlt jeglicher Nachweis. Die bestehenden bewährten Gentechnik-Schranken aufzumachen im Tausch gegen das Prinzip Hoffnung wäre fahrlässig. Wir haben innovative und systemische Instrumente, die jetzt schon funktionieren, und zwar wissenschaftlich eindeutig belegt. Dazu zählt die Bio-Landwirtschaft. Die ökologische Pflanzenzüchtung ist hier insbesondere als Innovationspfad zu nennen. Diese Instrumente sollten wir schützen und fördern.

Strasser: Zu den neuen Züchtungsmethoden gibt es eine klare Regierungsposition - wichtig ist, dass Natur, Tiere und Pflanzen nicht patentierbar sind. Aus diesem Grund lehnen wir den Vorschlag der EU-Kommission in der jetzigen Form ab. Offene Fragen, wie etwa die Koexistenz und Vermarktung von gentechnikfreien Produkten unserer Bäuerinnen und Bauern auch in Zukunft., müssen geklärt werden. Außerdem braucht es Lösungen, die die Koexistenz mit der Bio-Produktion sicherstellen. Das Vertrauen unserer Konsumentinnen und Konsumenten in unsere Lebensmittel und Wahlfreiheit sind ein kostbares Gut. Diesen Weg werden wir weitergehen.

Frage 2: Welche Chancen bieten sich für Österreich durch eine Lockerung der derzeit gängigen Regeln?

Lembacher:Seit vielen Jahren wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bzw. auch die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln heftig diskutiert. Der Werkzeugkasten zur Qualitäts- und Ertragssicherung wurde zunehmend ausgedünnt, in vielen Kulturen stoßen wir an Grenzen bzw. werden manche Kulturen infolge fehlender Pflanzenschutzmittel nicht mehr angebaut. Raschere Züchtungsfortschritte und verbesserte Resistenzeigenschaften sind unverzichtbare Voraussetzung, wenn der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln signifikant gesenkt werden soll. Gleiches gilt für die immer extremeren Klimaverhältnisse. Insbesondere Hitze- und Trockenheitstoleranz ist gefragt, um die Ertragsschwankungen zu glätten. Ein dritter Punkt könnte auch die Optimierung von Inhaltsstoffen sein. Das könnte sowohl den Gesundheitswert von Nahrungsmitteln verbessern (Bsp. Allergene) wie auch Verarbeitungsprozesse erleichtern.

Mayr:Fakt ist: Wir wollen keinesfalls an der österreichischen Gentechnikfreiheit rütteln. Betreffend neuer Züchtungsmethoden sprechen wir uns ganz klar für eine gewissenhafte Forschung, Entwicklung, Prüfung und Bewertung auf EU-Ebene aus.

Im Zusammenhang um die geforderte Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes ist es wichtiger als bisher, dass Pflanzen tolerant oder resistent gegen Schaderreger sind. Die Pflanzenzüchtung legte dabei schon in der Vergangenheit großen Wert darauf. In der Zukunft wird das Thema aber noch wichtiger, zumal davon auszugehen ist, dass durch den Klimawandel weitere neue Schaderreger relevant werden und Sorten wünschenswert wären, die widerstandsfähiger gegen Wetterextreme wie Dürre oder Hitze sind.

NGT alleine werden Probleme wie die Anpassung an den Klimawandel nicht lösen. Sie bieten aber Chancen, den Fortschritt in der Pflanzenzüchtung zu beschleunigen. Es braucht hier aber ein Bündel an verschiedenen Maßnahmen und da gehört eine leistungsfähige klassische Pflanzenzüchtung jedenfalls dazu.

Riegler: Eine Deregulierung von Neuer Gentechnik, wie sie von der EU-Kommission angestrebt wird, würde das Ende der Qualitätsstrategie der österreichischen Landwirtschaftspolitik bedeuten. Es gibt in Österreich ein sowohl gesellschaftliches als auch parteiübergreifendes klares Bekenntnis zur gentechnikfreien Landwirtschaft und zu einem hohen Anteil an biologischer Landwirtschaft. Der EU-Vorschlag enthält keine Lösung für die entscheidende Frage der Koexistenz. Chancen bringt dieser Vorschlag nicht, vergessen Sie nicht: Es geht nicht um die Frage, ob Forschung auf dem Gebiet Neuer Gentechnik erlaubt ist oder nicht. Es geht einzig und allein um die Frage, ob Produkte die mithilfe von Neuer Gentechnik erzeugt wurden weiterhin einer verpflichtenden Risikoabschätzung, verpflichtender Rückverfolgbarkeit und einer Kennzeichnungspflicht unterliegen sollen. Und wir meinen, so wie der Europäische Gerichtshof das auch sieht: ja, das ist notwendig!

Strasser:Trotz berechtigter Bedenken sollten wir die Chancen der neuen Züchtungsmethoden nicht aus den Augen verlieren. Dafür braucht es eine faktenbasierte Diskussion unter Einbindung von Branchenvertretern und der Wissenschaft. Moderne Züchtungsmethoden können –möglicherweise in fünf bis zehn Jahren einen Beitrag leisten, Pflanzenschutzmittel einzusparen und den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen. Es braucht aber einen klar abgesteckten Rahmen: Rechtssicherheit für Landwirte und Züchter, Wahlfreiheit für den Konsumenten. Diese Punkte finden sich im aktuellen Vorschlag der EU-Kommission nicht wieder.

Frage 3: Welche Risiken sehen Sie für Österreichs Landwirtschaft?

Lembacher:Das größte Risiko für die Landwirtschaft sehen wir darin, dass es durch nationale Alleingänge zu weiteren Wettbewerbsnachteilen für die europäische oder besonders die österreichische Landwirtschaft kommen würde. Wenn bestimmte Methoden in Europa und anderen Teilen der Welt nicht mehr als Gentechnik gekennzeichnet werden und auch analytisch nicht unterscheidbar sind, werden wir diese Produkte nicht vom österreichischen Markt fernhalten können. Der Versuch dies zu tun wäre unweigerlich mit unverhältnismäßigen Kosten- und damit Wettbewerbsnachteilen für unsere Landwirtschaft (Futtermittel) sowie einem enormen bürokratischen Aufwand verbunden. Gültige europäische Regeln, wie auch immer diese ausfallen, müssen auch für Österreich gelten.

Mayr: Nach derzeitigem Recht sind alle Pflanzen, die mit NGT erzeugt wurden, patentierbar. Konventionell erzeugte Pflanzen unterliegen hingegen nur dem Sortenschutz. Im Gegensatz zu Patenten gibt es beim Sortenschutz das Züchter- und Landwirteprivileg.

Das Züchterprivileg besagt, dass ein Pflanzenzüchter jede beliebige Sorte am Markt für weitere Kreuzungen verwenden darf. Damit steht ihm ein großer Genpool frei zur Verfügung. Das ist der Grund für den doch beachtlichen Züchtungsfortschritt in der Vergangenheit. Patentierte Pflanzen dürfen nur mit Erlaubnis des Patentinhabers und üblicherweise gegen Lizenzzahlung für weitere Züchtungen verwendet werden. Dadurch ist zu befürchten, dass die für kleine und mittelständische Pflanzenzüchter verfügbaren Kreuzungspartner immer weniger werden.

Das Landwirteprivileg erlaubt es Landwirten, geschützte Sorten am eigenen Betrieb nachzubauen. Auch dieses Recht entfällt bei Patenten. Daher fordern wir, dass Pflanzen der NGT Kategorie 1 nicht patentiert werden dürfen. Sie sollen nach dem Vorschlag bei der Zulassung auch wie normale Pflanzen behandelt werden.Ein weiteres Problem stellt die Ausnahme für den Biolandbau dar. Insbesondere bei Fremdbefruchtern lässt sich Pollenflug nicht vermeiden. Es ist völlig unklar, wie mit dieser aus Sicht der Biolandwirtschaft als Verunreinigung gesehenen Beeinflussung umgegangen werden soll.

Riegler: Wir teilen die Kritikpunkte und die Ablehnung des Vorschlags der österreichischen Regierung, die auch Minister Totschnig beim Agrarministerrat vorgebracht hat. Durch die geplante Aufweichung besteht die Gefahr einer Monopolisierung im Saatgutbereich. LandwirtInnen geraten in noch stärkere Abhängigkeit von Konzernen. Das ist eine Gefahr für die kleinstrukturierte Landwirtschaft in Österreich. Dass ein Verzicht auf die Anwendung der neuen Bestimmungen in einzelnen Ländern nicht mehr möglich sein soll, ist inakzeptabel für unser Land. Der viel zitierte Feinkostladen Österreich wäre damit geschlossen.

Strasser: Die mögliche Patentierbarkeit von Sorten, die mit neuen Züchtungsmethoden hergestellt werden, bedroht unsere kleinstrukturierte Land- und Saatgutwirtschaft. Wir wollen in Österreich weiterhin eine nachhaltige Züchtung durch heimische Unternehmen setzen und die Verfügbarkeit einer großen Sortenvielfalt gewährleisten. Daher lehnen wir jegliche Patente auf Tiere und Pflanzen ab. Nur so bleibt für kleine und mittelständische heimische Unternehmen der Zugang zum internationalen Züchtungsfortschritt gesichert.

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.