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Fehlende Baugenehmigung

Amelinghausen: Gemeinnützige Schutzhütte der Landjugend muss weichen​

Die Landjugend-Hütte in Amelinghausen muss weichen. Sie steht innerhalb eines Biotops und bekäme daher keine Genehmigung durch den Landkreis. Die finale Entscheidung der Gemeinde steht noch aus.​

Lesezeit: 3 Minuten

Im Rahmen der sogenannten 72-Stunden-Aktion erbaute die Landjugend Amelinghausen, LK Lüneburg, in ehrenamtlicher Arbeit eine neue Schutzhütte in der Kronbergheide. Seid einigen Wochen ist nun unsicher, ob die Hütte stehen bleiben darf. Nach einer anonymen Anzeige stellte sich heraus, am Standort wächst sogenannter Magerrasen – eine geschützte Art (top agrar berichtete).

Nach einem ersten Ortstreffen Ende Juli kam es am Donnerstag (24. August) zu einem erneuten Gespräch zwischen dem Landkreis Lüneburg, der Gemeinde Amelinghausen und der örtlichen Landjugend. Fazit des Treffens: Die Hütte muss weg. Eine finale Lösung steht aber noch aus.

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"Großartige Gemeinschaftsleistung" ohne Genehmigung

Auf Anfrage von top agrar verkündete Landrat Jens Böther, Ziel des Gesprächs vor Ort sei es gewesen, „eine gute und für alle tragbare Lösung für den Umgang mit dem am Kronsberg errichteten Gebäude zu finden“. Dadurch habe er die Interessen von Naturschutz und Tourismus in Amelinghausen verbinden wollen. Eine solche „pragmatische Lösung“ sei jedoch nicht gefunden worden. Sicher sei, der Landkreis dürfe für den aktuellen Standort des Gebäudes auf Grund aus Naturschutz-Gründen keine Genehmigung erteilen, so Böther.

Die Landjugend habe mit dem Bau eine „großartige Gemeinschaftsleistung hingelegt“, erklärt er weiter. Daher sei es umso bedauerlicher, dass der Bau der Schutzhütte nicht vorher von der Gemeindeverwaltung als Auftraggeber mit dem Landkreis abgestimmt wurde.

Zwei kleine Hütten statt einer großen?

Als Alternative für die Landjugend und die Gemeinde Amelinghausen schlug er den Bau einer kleineren Schutzhütte am Kronsberg vor. Gegebenenfalls könne davon an einer anderen Stelle auch eine zweite errichtet werden. „Ich bevorzuge einen Weg, den alle Beteiligten gemeinsam gehen können und der sich dabei mit dem geltenden Recht im Einklang befindet.“ Gebe es keine Einigung, sei der Landkreis gezwungen, eine Abrissverfügung auszusprechen.

Gemeinde sieht keine Beeinträchtigung des Biotops

Für die Gemeinde Amelinghausen sei der Bau der Hütte mit dem Schutzzweck der Umgebung vereinbar, außerdem sei „besonderer Schutzzweck“ auch die „Erholungsnutzung“, ist einer Stellungnahme von Gemeindedirektor Christoph Palesch auf Anfrage von top agrar zu entnehmen. Die Gemeinde sei, anders als der Landkreis, der Meinung, dass sich die Schutzhütte „klasse ins Landschaftsbild einfasst“.

Die Gemeinde vertrete außerdem die Auffassung, dass das Biotop durch die Errichtung der Schutzhütte nicht zerstört oder beeinträchtigt werde. Auch einen, durch das Bundesnaturschutzgesetz möglicherweise geforderten Flächenausgleich hätten die Eigentümer ermöglicht, so Palesch. Die Kreisverwaltung habe dies jedoch abgelehnt.

Wie in der Sache weiter verfahren werde, entscheide der Gemeinderat Amelinghausen am 19. September. Dort werde man auch den Vorschlag des Landkreises, die Schutzhütte abzubauen und aus ihrem Material zwei kleinere Hütten zu errichten, diskutieren.

Den Vorschlag des Landrates, zu einer solchen Gemeinschaftsaktion ein Spanferkel zu sponsern, lehnte die Landjugend, Palesch zufolge, aber bereits dankend ab.

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