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Bäuerliche Betriebe prangern Millionen-Agrarprämien für Großkonzerne an

Mehrere Sender und Zeitungen haben sich die Agrarprämienempfänger angeschaut - wie gewohnt bekommen große Konzerne die meisten Direktzahlungen. Die Leipziger Zeitung sprach darüber mit der AbL.

Lesezeit: 4 Minuten

Dass auch große Konzerne mit Landbesitz Direktzahlungen aus Brüssel erhalten, ist vielen Landwirten und Kritikern seit langem ein Dorn im Auge. Eine aktuelle Analyse von NDR, WDR, Süddeutscher Zeitung sowie Correctiv und weiteren Medien zeigt nun erneut auf, dass z.B. RWE, BASF und Aldi-Nord Gelder in Millionenhöhe bekommen. Auch einige Großbetriebe bekämen überproportional viel Fördermittel aus Brüssel, so die Kritik.

Beispiele aus Niedersachsen

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Das meiste Geld in Niedersachsen geht demnach an Behörden. So steht das niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit rund 16 Mio. € EU-Subventionen auf Platz drei der deutschen Profiteure der Jahre 2020 und 2021, dicht gefolgt vom niedersächsischen Landesbetrieb für Natur- und Küstenschutz in Norden (rund 13 Mio. €), berichtet der NDR.

Der Erzeugergroßmarkt ELO in Vechta-Langförden hat in den letzten beiden Jahren rund 10 Mio. € EU-Subventionen bekommen. Etwa die Hälfte ging an die Gartenbauzentrale Papenburg und die Marktgemeinschaft Altes Land.

Wer am meisten von den EU-Fördergeldern profitiert hat die Datenbank Farmsubsidy.org genau aufgelistet.

Im Schnitt bekam jeder Hof 127.000 € in letzten acht Jahren

Seit 2014 sind laut NDR insgesamt rund 53 Mio. € an mehr als 400.000 Empfänger in Deutschland geflossen. Rund ein Drittel des Geldes ging nach Bayern und Niedersachsen.

Im Schnitt erhielten die deutschen Landwirte für die vergangenen acht Jahre 127.000 €. Doch die Schere geht weit auseinander: Das oberste Prozent der Empfänger bekam fast ein Viertel aller Subventionen - also mehr als 12 Mrd. € oder knapp 30.000 € pro Betrieb im Monat, so der Sender weiter. Die gesamte untere Hälfte der kleinen landwirtschaftlichen Betriebe und Landwirte erhielten dagegen zusammen weniger als 4 Mrd. Das sind gerade einmal 200 € pro Betrieb im Monat, sagt der Rundfunksender aus Hannover.

Verantwortung abschieben

Auch die Leipziger Zeitung berichtet über die Recherchen. Auf Anfrage beim Bundesagrarministerium habe dieses geantwortet, dass die Vorgängerregierung unter Ministerin Klöckner die Verantwortung dafür trage. Diese habe das Prinzip „wachse oder weiche“ in der Agrarpolitik akzeptiert, was dazu geführt habe, dass immer mehr Betriebe aufgaben und die bäuerliche Vielfalt zusehends verloren ging, zitiert das Blatt.

AbL will faire Definition des „Aktiven Landwirts“

Das will die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Elisabeth Fresen, so nicht stehen lassen. Ihrer Ansicht nach habe Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir im Zuge der Genehmigung des deutschen GAP-Strategieplans bereits selbst die Möglichkeit gehabt, Großkonzerne und außerlandwirtschaftliche Investoren von Agrarzahlungen der „Einkommensgrundstützung“ auszuschließen, diese aber nicht genutzt. Die Landwirtin aus Niedersachsen spricht in der Zeitung von einem „bedingungslosen Grundeinkommen für Millionäre“, was es heute gebe.

In dem Zuge weist die AbL auf ein eigenes Vorschlagspapier aus 2021 hin, wie entsprechende Akteure über die Definition des „Aktiven Landwirts“ innerhalb der GAP-Direktzahlungs-Verordnung von der Agrarförderung, mindestens aber der „Einkommensgrundstützung“, ausgeschlossen werden könnten. Dieser sieht im Grundsatz vor, dass alle Unternehmen, deren jährliche Direktzahlungen sich auf weniger als 5 % ihrer Gesamteinkünfte aus nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten belaufen von den Zahlungen ausgeschlossen werden.

Steuerdaten oder Ausschlussliste als Grundlage?

Als Bemessungsgrundlage wird u.a. das jüngste Steuerjahr herangezogen. Ebenfalls möglich wäre aus Sicht der AbL eine Negativliste oder der Ausschluss aller Unternehmen, die innerhalb der EU-Definition der sogenannten „Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen“ (KMU) nicht mindestens als „kleines Unternehmen“ eingestuft werden und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 10 Mio. € daher nicht übersteigt. Die Definition der KMU wird bereits heute in der Agrarförderung angewendet, beispielsweise bei der Gewährung der sogenannten Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte in Sachsen-Anhalt, erinnert die Leipziger Zeitung.

Elisabeth Fresen hofft derweil, dass Deutschland 2023 Gebrauch vom ersten Änderungsantrag zum GAP-Strategieplan bei der EU machen wird. Spätestens dann müsse Minister Özdemir seinen Worten Taten folgen lassen und Großkonzerne mindestens von den Fördergeldern der sogenannten Basisprämie ausschließen, hofft die Landwirtin, die sich auch eine Kappung und Degression der Basisprämie sowie nach Betriebsgrößen gestaffelte Prämien der Öko-Regelungen wünscht.

Jetzt startet erstmal neue Agrarförderperiode

Man stecke „förderpolitisch immer noch in der Nachkriegszeit, allein der höchste Ertrag steht im Mittelpunkt - ohne Rücksicht auf Verluste”, sagte auch Hubert Heigl, Präsident des Öko-Verbandes Naturland dem NDR. Seiner Meinung nach zähle der Umweltgedanke noch zu wenig.

Nächstes Jahr sollen nun schärfere Umweltauflagen gelten. Das Landvolk befürchtet jedoch, dass es dadurch nicht einfacher für Landwirte werde. Auch das Verteilsystem nach Größe des Betriebs soll auf den Prüfstand. Laut Bundesregierung soll ein Landwirt ab 2027 möglicherweise mehr für seine Klima- und Umweltarbeit als für die Größe seiner Hektar-Fläche belohnt werden.

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