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Urteil

Hahn darf laut krähen - Hühnerhalter in Lingen bekommt teilweise recht

In Lingen ist der Nachbarschaftsfriede gestört: Anwohner beklagen sich über zu lautes Krähen der Hähne eines Hobbyhalters. Warum der nicht die volle Rückendeckung des Richters bekam, lesen Sie hier.

Lesezeit: 1 Minuten

Im Streit um zu lautes Krähen von Hähnen in Lingen (Landkreis Emsland) hat das Verwaltungsgericht Osnabrück dem Geflügelhalter teilweise Recht gegeben. Der Hobbyzüchter darf weiter in einigen seiner Ställe Geflügel halten, meldet der NDR.

Zuvor hatte die Stadt Lingen das untersagt, weil für die insgesamt vier Ställe keine Baugenehmigung vorliegt. Bei zwei der Gebäude sei das nicht nötig, weil sie so klein seien, dass keine Baugenehmigung erforderlich sei, so das Verwaltungsgericht. Der Halter will seine drei Hähne und 15 Hennen jetzt vorerst in den zwei kleineren Ställen unterbringen.

Dem Rechtsstreit war ein Nachbarschaftskonflikt vorausgegangen. Anwohner hatten sich wiederholt über zu lautes Krähen der Hähne beschwert. Daraufhin hatte sich die Stadt Lingen eingeschaltet und die fehlenden Baugenehmigungen bemängelt.

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